Hallo,
wenn ich eine neue Stelle mit TV-L antrete, kann (oder muss?) die bisherige Stufe übernommen werden, habe ich mal gehört, ist dem so?
Wie wird das aber gehandhabt, wenn die neue Stelle nach TVÖD zahlt? Orientiert man sich dann an der bisherigen Gehaltshöhe und Stufe mit einer ähnlichen Höhe wäre naheliegend?
"wenn ich eine neue Stelle mit TV-L antrete, kann (oder muss?) die bisherige Stufe übernommen werden, habe ich mal gehört, ist dem so?"
Bei einem anderen Arbeitgeber kann (nicht muss) die Stufe übernommen werden, wenn die Entgeltgruppe unverändert bleibt. Ansonsten erfolgt die Stufenzuordnung basierend auf Berufserfahrung und ggf. der Verhandlung zwischen zukünftigen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
"Wie wird das aber gehandhabt, wenn die neue Stelle nach TVÖD zahlt?"
Im Kern genauso.
"Wie wird das aber gehandhabt, wenn die neue Stelle nach TVÖD zahlt?"
Man orientiert sich an den Regelungen zur Stufenzuordnung bei Einstellung in § 16 TVöD bzw. TV-L. Die können dazu führen, dass man mehr, weniger oder vergleichbar viel Geld hat. Man kann über die Stufe verhandeln. Wenn man mehr Geld will muss man aktiv werden. Aber im Ergebnis kann es sein, dass man die Stelle dann doch nicht bekommt.
Ergänzend noch der Hinweis, dass eine Übernahme der Stufe ist nur bei einer Einstellung im unmittelbaren Anschluss an das vorherige Arbeitsverhältnis möglich.
Hier die Regelung im § 16 Abs. 3 (Bund( bzw. 2a (VKA) TVöD die es analog im TV-L gibt.
"(3) Bei Einstellung von Beschäftigten in unmittelbarem Anschluss an ein Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst (§ 34 Abs. 3 Satz 3 und 4) oder zu einem Arbeitgeber, der einen dem TVöD vergleichbaren Tarifvertrag anwendet, kann die in dem vorhergehenden Arbeitsverhältnis erworbene Stufe bei der Stufenzuordnung ganz oder teilweise berücksichtigt werden; Absatz 2 Satz 3 bleibt unberührt."
Gut zu wissen, dankeschön!