Wechsel vom Öff. Dienst FHH zu Öff. Dienst SH
#1

Hallo,
ich bin seit längerem Aufstocker und habe jetzt vom Jobcenter ein Angebot zugeschickt bekommen, auf welches ich mich bewerben soll. An meinem jetztigen Arbeitsplatz bin ich sehr zufrieden und strebe keinen Wechsel an.

Zur Zeit arbeite ich 19,5 Std. an vier Tagen in der Woche, im Vertretungsfalle an fünf. Die andere Stelle wäre eine 26 Stunden Stelle aber nicht in Hamburg, sondern in Schleswig Holstein.

Natürlich muss ich mich erst einmal bewerben und man müsste mich dann auch noch nehmen wollen aber, ich mache mir nun so meine Gedanken.

Ich bin seit 1.4.1998 fest und unbefristet hier bei der FHH angestellt, leider immer nur Teilzeit mit den obigen Stunden. Wenn ich nun vom Öff. Dienst Hamburg in den Öff. Dienst Schleswig Holstein wechseln würde und man nach einer Probezeit merkt, das man doch nicht zueinander passt, was wäre dann?

Könnte man problemlos wieder zurück? Wäre man evtl. arbeitslos, weil keiner der beiden Öff. Dienste sich zuständig fühlt bzw. wie würde man verfahren? Ich würde ja so ein Risiko nicht eingehen wollen, nicht für 6 Stunden mehr mit einer Fahrzeit von jeweils 1 Std. 45 Min. eine Tour (kein FS vorhanden) und mit meinen dann 49 Jahren, möchte ich nicht nur deswegen durch die Maschen fallen und ohne Job dastehen.
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#2

Du bist doch jetzt schon Aufstocker... Also was hast du zu verlieren???
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#3

Vorsicht, Leute! Vergeßt die versteckten Fallen nicht. Wenn man Dienststellen wechselt, wird man nach TVöD bei der neuen Dienststelle vergütungsmäßig "runtergesetzt". Das ist zwar eine große Sauerei, aber leider legitim. Meines Wissens haben die Gewerkschaften dieses Instrument noch nicht gekippt. Das würde ich zunächst einmal genauer hinterfragen. Wenn dem so ist und der lange Fahrtweg dazu kommt, dürfte ein Wechsel durchweg nachteilig sein. MfG: Haegar
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#4

Wechsel von einem Bundesland zum anderen heißt ja Arbeitgeberwechsel. Wenn Du also die Probezeit nicht schaffst, bist Du raus. Ob Dein alter Arbeitgeber Dich wieder einstellt, mußt Du ihn fragen. Das wäre dann aber auch wieder eine Neueinstellung mit den entsprechenden Konsequenzen, da Du ja noch zu BAT-Zeiten eingestellt wurdest und ggf. Bestandschutz in einigen Sachen hast. Die fallen dann weg.

Ich würde mich lieber auf eine Vollzeitstelle in Hamburg bewerben als einen unsicheren anderen Job aufzunehmen. Hamburg ist doch groß, da gibts doch bestimmt hin und wieder Stellenausschreibungen.
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#5

Hi,

ich möchte gerne hier, an meinem Arbeitsplatz bleiben, was wohl nicht so einfach sein wird aber, das ist eine andere Sache. Da ich in einer Bibliothek arbeite und nur diese Ausbildung vorweisen kann, ist das mit dem Wegbewerben leider nicht so einfach. Bibliotheken werden entweder ganz eingespart oder es sind immer nur 50% Stellen, was mir nicht weiterhilft.

Erst einmal vielen Dank für die Antworten. Wenn es wirklich so ist, dass ich, sollte man mich dort überhaupt nehmen wollen, nach eventuell nichtbestandener Probezeit raus aus dem Öffentlichen Dienst wäre, käme das sowieso nicht in Frage.

Ich musste diese Bewerbung ja schreiben - war von der Arge vorgeschrieben. Und, ich bin nicht gerne Aufstocker.

Ich habe mich jetzt erst einmal für die berufsbegleitende Verwaltungsschule angemeldet. Auch wenn die keinen guten Ruf hat, vielleicht komme ich ja so weiter. Gibt es eigentlich, was Fortbildungen im Öff. Dienst angeht, ein Limit? Also, könnte ich, trotz Verwaltungsschule noch einen anderen Kurs z. B. SAP machen oder immer nur eine zur Zeit, wegen der Kosten?

Danke schon mal vorab.
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#6

Du bist nunmal verpflichtet, alles zu tun, um nicht mehr bedürftig zu sein. Dazu gehört auch ein Stellenwechsel, wenn es mit Nebenjob oder Stundenaufstockung nicht geht.
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#7

Ieviel verdienst Du denn mit 50% Stelle, dass Du da aufstocken musst? Kann man nicht stattdessen evtl. Wohngeld bekommen, so dass du einen Ersatz für das ergänzende Hartz hast? Beim kinderzuschlag ist es ja auch eine Art Ersatzleistung damit jmd. nicht aufstocken muss. Hast Du diese Option mal geprüft?

Wohngeld statt Hartzergänzung.

Und wieso fragst Du nicht bei deiner Personalabteilung noch mal nach, ob du nicht entweder Stundenaufstocken kannst. Eine weitere Option wäre ein zusätzlicher Minijob oder vielleicht an der FHH den Angestelltenlehrgang II und dann vielleicht wechseln.

Wenn man dem Arbeitgeber das Problem erläutert, kann man ja evtl. aus Kulanzgründen eine Regelung evtl. finden.
Es wäre sonst äußerst peinlich für den ÖD, wenn er selber so viele Aufstocker beschäftigt und keine Ausdehnung der Arbeitszeit ermöglicht.

Generell soll es künftig erleichtert werden, von Teilzeit wieder in Vollzeit zu wechseln. Von daher kann ich mir nicht vorstellen, dass man da nicht entgegenkommen zeigen kann.

Ich würde es mal probieren.
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