Wechsel des AG und Rückkehr auf ehemalige Stelle möglich?
#1

Hallo,
derzeit bin ich seit zwei Jahren unbefristet bei einem Bezirksamt in Berlin angestellt. Nun ergibt sich bei einem anderen Berliner Bezirksamt die Möglichkeit, eine Stelle als Elternzeitvertretung befristet für ein Jahr anzutreten.
Ich möchte auf keinen Fall meine aktuelle Stelle gefährden, da diese unbefristet ist. Kann man auch ohne Kündigung in das andere Bezirksamt wechseln bspw. über eine Abordnung und dann an die erste Stelle nach Absolvierung der Elternzeitvertretung zurückkehren? Beide Stellen sind ja Kommune soweit ich weiß und nicht Land ( Berliner Senat). Inwiefern sind zwei Bezirksämter dann unterschiedliche Arbeitgeber?
Vielen Dank schon mal für die Antwort!
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#2

Nach meiner Kenntnis ist der Arbeitgeber auch bei den Bezirksämtern das Land Berlin.
Eine Vereinbarung in welcher der bisherige Dauerarbeitsvertrag erhalten bleibt ist möglich. Ein Anspruch darauf besteht nicht. Auch besteht ggf. kein Anspruch auf die bisherige Tätigkeit sondern ggf. nur eine Tätigkeit der gleichen Entgeltgruppe.
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#3

Normalerweise läuft es so, daß man dann befristet auf die andere Stelle umgesetzt wird und wenn die Befristung ausläuft man wieder auf die alte bzw. eine der alten entsprechenden Stelle umgesetzt wird. Der grundsätzliche unbefristete Arbeitsvertrag mit dem Land Berlin bleibt unbefristet erhalten. Sollte die befristete Stelle höherwertig sein,wird man allerdings nicht eingruppiert sondern erhält eine Zulage.
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