Wechsel AG im öD und Krankengeldzuschuss
#1

Guten Tag, ich bin seit 2019 im öD beschäftigt (TVöD-VKA) und wechsele voraussichtlich zum 01.06. zu einem anderen AG im öD (TVöD-Bund). Gleichzeitig erhalte ich seit April einen Zuschuss zum Krankengeld. Gem. TV Inflationsausgleich muss das Arbeitsverhältnis am 1.5. bestanden haben und mind. ein Tag Anspruch auf Entgelt im
Zeitraum 1.1.23-31.5.23 bestanden haben, um einen Anspruch auf die Zahlung zu haben. D.h. wenn ich zum 1.6. den AG wechsele, bestand mit dem neuen AG kein AV per 1.5. und beim alten AG bin ich entgeltmäßig per 31.5. raus (Austritt nach Kündigung) und habe doch auch dort keine Möglichkeit mehr, die Prämie im Juni ausgezahlt zu bekommen, weil es keine Entgeltabrechnung mehr im Juni gibt und somit meinen Anspruch verschenkt, richtig? Oder ist es egal, Hauptsache ich war vom 1.1.-Juni bei einem AG gem. TVöD beschäftigt? Wenn ja, wo ist das geregelt?
Der Fakt, dass ich mich derzeit und voraussichtlich auch noch bis Juni im Krankengeld befinde und d.z.F. nur den KG Zuschuss erhalte und kein normales Entgelt, dürfte für den Anspruch und die Zahlung im Juni irrelevant sein, richtig? Aus meiner Sicht müsste ich noch mind. einen Tag im Juni beim alten AG beschäftigt sein, um meinen Anspruch auf die Ausgleichsprämie nicht zu verlieren und die Prämie auch tatsächlich ausgezahlt zu bekommen. Ist das korrekt? Vielen Dank vorab.
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#2

Der alte Arbeitgeber muss im Juni die Prämie auszahlen. Das er in dem Monat kein Gehalt zahlt ist egal. Er muss dann halt eine Abrechnung erstellen und zahlen.
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