Krankengeldzuschuss
#1

Hallo,
Ich befinde mich seit Anfang Mai im Krankenstand und erhalte Krankengeldzuschuss. Im letzten Monat  weist die Abrechnung einen negativen Betrag auf. 
Auf Nachfrage in der Buchhaltung wurde mir erklärt, dass dies aufgrund eines fiktiven Nettoentgeltes, das zur Berechnung herangezogen wird, schon vorkommen kann.  Ich müsse den Fehlbetrag überweisen bzw. würde er mit dem nächsten Gehalt verrechnet.  Ist das rechtlich korrekt?
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#2

Solche Ergebnisse sind nicht ausgeschlossen. Dann hat der Arbeitgeber einen Anspruch auf Ausgleich bzw. Verrechnung.
Ob der negative Betrag korrekt berechnet ist lässt sich nur mit sehr detaillierten Informationen nachvollziehen.
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