11.09.2025, 15:59
Hallo,
Ich befinde mich seit Anfang Mai im Krankenstand und erhalte Krankengeldzuschuss. Im letzten Monat weist die Abrechnung einen negativen Betrag auf.
Auf Nachfrage in der Buchhaltung wurde mir erklärt, dass dies aufgrund eines fiktiven Nettoentgeltes, das zur Berechnung herangezogen wird, schon vorkommen kann. Ich müsse den Fehlbetrag überweisen bzw. würde er mit dem nächsten Gehalt verrechnet. Ist das rechtlich korrekt?
Ich befinde mich seit Anfang Mai im Krankenstand und erhalte Krankengeldzuschuss. Im letzten Monat weist die Abrechnung einen negativen Betrag auf.
Auf Nachfrage in der Buchhaltung wurde mir erklärt, dass dies aufgrund eines fiktiven Nettoentgeltes, das zur Berechnung herangezogen wird, schon vorkommen kann. Ich müsse den Fehlbetrag überweisen bzw. würde er mit dem nächsten Gehalt verrechnet. Ist das rechtlich korrekt?