Waschmaschine Asylheim
#1

Hallo zusammen,

ich bin im Gebäudemanagement unserer Stadtverwaltung beschäftigt. Ein Kollege aus unserem Sozialamt benötigt für ein städt. Übergangswohnheim (Asylheim) neue Waschmaschinen, Herdplatten etc. Er meint, dass für die Beschaffung das Gebäudemanagement zuständig ist.

Ich bin anderer Meinung. Was haltet ihr davon???

Danke im Voraus!

Sarah D.
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#2

Aber sicher, im Zweifel ist das Gebäudemanagement für alles zuständig. Das kenne ich nur zu gut. Wir lösen hier die dollsten ordnungsrechtlichen Probleme, bald jeden Privatkrieg usw. Alles eben, was die Superschlauen nicht hinkriegen und was uneffektiv ist für das Bild nach außen. Das ist unser aller Pech, die wir in einer entsprechenden Abteilung jobben, welche alles abgedrückt kriegt. Nein, ich sehe es genau wie Du. Das ist sicher nicht richtig. Evtl. wäre eine zentrale Beschaffungsstelle zuständig und die müßte zum Hauptamt gehören. Hoffe, sie kaufen nicht den letzten Schrott, sonst bist mit Wasserschaden am Ende doch bald wieder im Spiel. Es lebe das GebäudemanagementIcon_biggrin Alles Gute, Kollege: Duffy
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#3

Hallo,

ich arbeite weder im Gebäudemanagement noch im Sozialamt, habe nur Randkenntnisse.

Ich denke, dass man beides vertreten kann. Ich würde letztlich die Alternative vorziehen, die für die Stadt finanziell besser ist.

Schreib doch noch einmal, welches Bundesland betroffen ist. Es gibt zwischen den Ländern Unterschiede bei den Landeserstattungen für Asylbewerber an die Kommunen (pauschal oder spitz) und den Berechnungen von Benutzungsgebühren für die Unterkunft (interessant für die Selbstzahler).

VG
Lars
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#4

eingangsfrage bezieht sich auf NRW
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#5

Wenn ich es richtig sehe, erstattet das Land den Kommunen ihre Leistungen nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz NRW pauschal. Wenn Ihr die Kosten der Waschmaschinen in die Benutzungsgebühren einbeziehen könnt, wäre es von Vorteil, dass Ihr diese anschafft. Denn es gibt unter den Asylbewerbern immer auch einige Selbstzahler. Aber wie gesagt, ich komme nicht aus dem Gebäudemanagement ...
Lars
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#6

Hallo

Einrichtungsgegenstände sind nicht vom Gebäudemanagement zu bezahlen.

Die Anschaffung ist aus dem speziellen Produkt zu bezahlen. Sollte es eine interne Regelung geben, dass das GebM ausnahmsweise für die Beschaffung zuständig ist, so müsste sich das GebM diese Kosten vom zuständigen Produkt erstatten lassen. Und zusätzlich natürlich auch die Gemeinkosten dazu (Verwaltung, Papier etc.).

Hintergrund ist dem Grunde nach, dass -zumindest in NDS und wahrscheinlich auch in anderen Bundesländern- das GebM ein sog. Kernprodukt ist, dass letztlich durch Intere Leistungsverrechnungen im ErgebnisHH ausgeglichen sein sollte. Daher dürfen z.B. auch Anschaffungen nicht im Produkt "GebM" gebucht werden sondern im jew. Spezialprodukt. Dies hat das Nds. Statistikamt -zuständig für die Produkt- und Rahmenpläne in Nds.- erst kürzlich noch einmal mitgeteilt.

MfG aus der Lüneburger Heide
Michael
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#7

Hallo Michael,

meines Erachtens ist das Gebäudemanagement hier eine Art Vermieter einer voll-möblierten Wohnung. Dazu zählt auch die Waschmaschine. Daher muss das Gebäudemanagement meines Erachtens diese bezahlen.

Der Asylbewerber nutzt diese Einrichtung als Art Mieter. Wenn er die Benutzungsgebühren nicht selbst aufbringen kann (Regelfall), übernimmt diese ganz oder teilweise das Sozialamt (meist nach dem Asylbewerberleistungsgesetz).

@Sarah: wie ist denn die Sache ausgegangen ?

Grüße

Lars

PS @ Taschentuch: Bei uns interessieren die internen Leistungsverrechnungen ehrlich gesagt niemanden. Dieser Teil der Aufwendungen und Erträge enthält praktisch nur Datenfriedhöfe. Sie werden bei der Erstellung des Plans von der Kämmerei eingestellt und für den Jahresabschluss von der Kämmerei gebucht. Das war es dann. Wie die Kämmerei auf die Zahlen kommt, ist für uns nicht transparent. Sicherlich liegen BABs dahinter, aber solange wir nicht wissen, nach welchen Schlüsseln die Kosten verrechnet werden, lehnen wir in den Budgetberatungen mit der Politik dazu Stellungnahmen ab und verweisen an die Kämmerei. Die Politik interessiert sich schon lange nicht mehr dafür...
Entscheidend ist bei uns immer noch, wer die Mittel aus dem seinem Budget nehmen muss... Wenn Du jetzt sagst, dass man dann gleich bei der Kameralistik hätte bleiben können, hast Du aus Sicht des Fachamtes sicherlich Recht.
Aber ich erkenne natürlich auch an, dass man in der Kameralistik keine Bilanz hatte und damit keine sinnvolle Beurteilung des Vermögens möglich war.
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#8

Hallo Lars,

sofern das GebM tatsächlich eine vertragliche Regelung zur Vermietung einer voll-möblierten Wohnung getroffen hat, und diese Kosten letztlich aus den AsylbLG gezahlt werden, ist die Bezahlung durch das GebM völlig in Ordnung. Das GebM wird dies aber dann in der Miethöhe berücksichigen müssen, z.B. durch Erstattung der Abschreibung durch den Mieter bzw. letztlich Asylbewerber. Es kommt letztlich auf die Vereinbarungen an. Denn wenn das GebM sich nur "bis zur Steckdose" zuständig fühlt und dies durch die Verträge auch entsprechend gesichert ist, dann wäre dies ein anderer Fall. Und wenn dbzgl. "rein gar nix" geregelt ist, würde ich als GebM sagen, dass ich dies in der Mietberechnung nicht berücksichtigt habe und ergo auch nicht zuständig bin.

Zum Stichwort ILV: Das Interesse an den ILV ist verwaltungsintern auch bei uns gering, abgesehen von den Finanzlern. Aber das Interesse seitens des RPA und LRH sowie Statistikamt ist enorm. Und da diese die Keule des Gesetzes schwingen und auf die Verpflichtung hinweisen, bleibt mir als Finanzler keine andere Wahl. Sofern man die Personalkostenaufteilungen auf die einzelnen Produkten auch zu den ILV zählt, ist hier z.B. eine wesentliche Bedeutung gegeben. Erst dann ist eine vernünftige Steuerung aus meiner Sicht möglich.
Wir sind dabei, unsere ILV komplett neu zu strukurieren...

Gruß aus der Lüneburger Heide
Michael
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