Was darf in LOB/ ÖD -Vereinbarungen
#1

Guten Tag erst mal,

Meine frage bezüglich LOB-Vereinbarungen im ÖD / K :

Dürfen in den LOB - Vereinbarungen/ Zielvereinbarungen Dinge aufgenommen werden, die sowieso schon in den Arbeitsverträgen aller Kollegen stehen?

Z.B. sowas wie "Pflege und Wartung von Dienstfahrzeugen", die bei allen im Arbeitsvertrag stehen, darf sowas bei einzelnen vereinbart werden, sodass sich jemand speziell um eine gewisse Anzahl von Fahrzeugen zu kümmern hat und andere sich darum dann nicht mehr kümmern müssen, obwohl es im Arbeitsvertrag bei allen erwähnt ist ?

Also, dürfen Dinge im LOB aufgenommen werden, obwohl sie im allgemeinen Arbeitsvertrag von allen längst vereinbart wurden ?

Da würden sich doch die anderen einen "Ast" ablachen( und sich dementsprechend auch um die Dienstfahrzeuge einen Dreck scheren) , weil sie sich ja dann darum nicht mehr kümmern / kümmern müssen.
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#2

"Dürfen in den LOB - Vereinbarungen/ Zielvereinbarungen Dinge aufgenommen werden, die sowieso schon in den Arbeitsverträgen aller Kollegen stehen?"
Ja.

"Z.B. sowas wie "Pflege und Wartung von Dienstfahrzeugen", die bei allen im Arbeitsvertrag stehen, darf sowas bei einzelnen vereinbart werden, sodass sich jemand speziell um eine gewisse Anzahl von Fahrzeugen zu kümmern hat und andere sich darum dann nicht mehr kümmern müssen, obwohl es im Arbeitsvertrag bei allen erwähnt ist ?"
Der Arbeitgeber kann veränderte Aufgaben zuweisen. Es muss sich nur im Rahmen dessen bewegen was vom Direktionsrecht gedeckt ist. Auch ohne LOB-Vereinbarung. Mit dem Ergebnis, dass nun nur noch ein Arbeitnehmer dafür zuständig ist.
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