Was bekommt ihr Netto Rufbereitschaft im Monat ausbezahlt ?
#1

Habe aktuell 111€, und würde gerne mal wissen, ob das viel oder wenig ist, für 6 Monate Dauerbereitschaft.
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#2

Mag keiner helfen ? Is doch alles hier Anonym..
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#3

Bei uns gibt es 12% des Lohnes je Bereitschaftsstunde zuzüglich Nacht- und Feiertagszuschlag.  A020
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#4

Das mit der Pauschale hatten wir vorher. 
Dabei wurde folgender Ansatz verwendet.
Es waren 5 Monate Dauerbereitschaft.

In der Zeit wurden die tatsächlichen Bereitschaftsstunden genommen. Davon und mit den 12 % Lohn bezahlt.
Da aber nicht an allen Tagen Bereitschaft ist wird die Gesamtzeit von 5 Monaten halbiert.


Wer es noch genauer möchte rechnet noch die Feiertage mit ein.
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#5

Und was springt monatlich bei euch netto raus ? Also nur für die Bereitschaft.
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#6

Ums genau zu machen. 
Ich bekomme das ganze Jahr die 111€ für die Bereitschaft. 
Also 12x111€ = 1332€

Is das jetzt, viel oder wenig ?
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#7

So, ich habe mich jetzt mal angemeldet. 

Ich bekomme die Pauschale nicht, daher kann ich es Dir leider nicht sagen.  A0151
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#8

Ob deine Berechnung stimmt kommt drauf an wieviel Stunden du Bereitschaft hast.
Dann reden wir von Rufbereitschaft oder Bereitschaft?
Ich gehe mal davon aus dass der TVöD einschlägig ist. Dann ist die Bezahlung der Rufbereitschaft in § 8 Abs. 3 TVöD geregelt.
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#9

Ich habe von 1.11-1.4 Bereitschaft durchgehend. Wir sind zu 2. Einer muss immer bereit sein 

TVöD ja
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#10

Nun gut, dann musst Du nur noch die Stunden heraus rechnen, damit Du dann das erhaltene Geld auf die Stunden umlegen kannst. K070g
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#11

(01.03.2021, 13:13)Gast schrieb:  Ich habe von 1.11-1.4 Bereitschaft durchgehend. Wir sind zu 2. Einer muss immer bereit sein 

TVöD ja
Phuu, du bist also vom 1.11.-1.4. durchgehend an deinem Arbeitsplatz oder an einer vom Arbeitgeber bestimmten Stelle.
Oder ist es nicht doch Rufbereitschaft?
Ich gehe mal von Rufbereitschaft aus. Dann müsste man noch wissen wie deine normalen Arbeitszeiten sind. So wie ich das lese habt ihr ausserhalb euerer Arbeitszeiten Rufbereitschaft, oder? Auch die ganze Nacht durch?
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#12

39 Stunden unter der Woche + die 6 Monate Rufbereitschaft, auch an Wochenenden und Feiertage 
Abends fährt man auch mal, und in der Früh nicht vor 4
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#13

Wie gesagt, ich bin hier kein Fachmann D020 würde dies jedoch in etwa so berechnen. K045g

 Nehmen wir mal an Du hast:
 
Montag bis Donnerstag Bereitschaft
Von 4:00 bis 7:00 Uhr und 17:00 Uhr bis 22:00 Uhr ergibt je Tag 3 + 5 = 8 Std.
Freitag
Von 4:00 Uhr bis 7:00 Uhr und von 12:00 bis 22:00 Uhr ergibt 13 Std.
 
Das sind dann 4 x 8 Stunden (32) + 13 Std. sind dann 45 Wochenstunden
Für die Wochenstunden gilt die 12,5 %  Regelung

Bei einem netto Lohn 1800 € / 169 Stunden pro Monat = 10,65 € bei 12,5 % 1,33 € / Stunde


Somit kommen wir auf 45 Wochenstunden mal 4,30 (um auf Monatsstunden zu kommen) ergibt 193,5 Monatsstunden x 1,33€
Das sind dann 257,26 € unter der Woche
+ 2 x 4 Stunden am Wochenende also 8 Stunden x 10,65 €
ergibt insgesamt 342,46 € pro Monat ohne Feiertagszuschläge.


Ich bitte um Korrektur K045
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#14

Es muss ja ein Schreiben geben in dem die Rufbereitschaft angeordnet wird/wurde. Darin stehen genau die Zeiten, in denen Rufbereitschaft zu leisten ist.
Es weiß auch keiner wie deine Arbeitszeiten sind. Warum ist das so schwer, wenn man was wissen will, dass man die Eckdaten hier reinschreibt.
Es ist auch die Eingruppierung wichtig, da es ein großer Unterschied ist ob du in EG 2 oder EG 9a bist.
@Sven
Bei den 45 Stunden Rufbereitschaft von Mo-Fr sind 12,5% anzurechnen.
Sofern am Sa / So / Feiertag mehr als 12 Std. Rufbereitschaft besteht, stimmt die 4 Stundenpauschale. 
Ich komme auf 13,6 Rufbereitschaftsstunden die wöchentlich zu vergüten sind.
Die Berechnung erfolgt aber nicht aus dem Nettobetrag sondern aus dem tariflichen Stundenentgelt und das ist Brutto.
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#15

(02.03.2021, 12:54)Roland schrieb:  Es muss ja ein Schreiben geben in dem die Rufbereitschaft angeordnet wird/wurde. Darin stehen genau die Zeiten, in denen Rufbereitschaft zu leisten ist.
Es weiß auch keiner wie deine Arbeitszeiten sind. Warum ist das so schwer, wenn man was wissen will, dass man die Eckdaten hier reinschreibt.
Es ist auch die Eingruppierung wichtig, da es ein großer Unterschied ist ob du in EG 2 oder EG 9a bist.
@Sven
Bei den 45 Stunden Rufbereitschaft von Mo-Fr sind 12,5% anzurechnen.
Sofern am Sa / So / Feiertag mehr als 12 Std. Rufbereitschaft besteht, stimmt die 4 Stundenpauschale. 
Ich komme auf 13,6 Rufbereitschaftsstunden die wöchentlich zu vergüten sind.
Die Berechnung erfolgt aber nicht aus dem Nettobetrag sondern aus dem tariflichen Stundenentgelt und das ist Brutto.
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