Da mein Partner zum 01.07.2026 in Altersteilzeit geht und ich mich noch in einem kleinen Beschäftigungsverhältnis bei der Stadt im Bereich Essensausgabe Schulessen arbeite, möchte ich wissen, ob es sinnvoller ist, erst nach den Sommerferien zu kündigen, da ich in den Schulferien mein Gehalt weiter erhalte ohne zu arbeiten.
Wie sieht denn die Regelung zu den Sommerferien aus?
Dass einfach ohne Gehenleistung bezahlt wird ist selten. Entweder werden Minusstunden aufgebaut oder Plusstunden abgebaut. Alternativ Urlaub vorgesehen.
Meist ist ein Vertragsende zum 31.12. sinnvoll, um die Jahressonderzahlung mitzunehmen.
Je nach Vertragsdauer kann das Arbeitsverhältnis nur zum Quartalsende und mit einer längeren Kündigungsfrist beendet werden.