Wann geht einstweiliger Ruhestand in endgültigen Ruhestand über?
#1

Hallo Leute,
ich bin Beamter des mittleren Dienstes. Ich bin seit einigen Jahren im einstweiligen Ruhestand aufgrund Dienstunfähigkeit (psychisches Problem).
Nun muss ich alle 1 1/2 Jahre zur Zentralen medizinischen Untersuchungsstelle fahren und werde dort psychiatrisch begutachtet. Nun meine Frage:
Muss ich jetzt ein Leben lang alle 1 1/2 Jahre lang nachuntersucht werden? Meine Erkrankung (Psychose) ist eine dauerhafte Störung und Nachuntersuchungen sind letztendlich nur Verwaltungsaufwand.
Irgendwann muss doch der einstweilige Ruhestand in einen endgültigen Ruhestand übergehen, oder?
Bin für Hinweise und Antworten dankbar.
Gruss
ein Gast
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#2

Hallo Gast,

habe fast den Eindruck, dass Du es geradezu darauf anlegst, endlich dauerhaft auf Kosten des Steuerzahlers Deine Ruhe haben zu können anstatt zu versuchen, mit der Erkrankung zu leben und zu arbeiten.

Anders kann ich es mir nicht erklären, dass Du in den vergangenen Jahren, wo Du bereits nicht mehr arbeitest, keine Gelegenheit dazu hattest, Dich mit dem Beamtenrecht in dieser Frage nach endgültigem Ruhestand zu befassen. Ich glaub es einfach nicht.

Eine Psychose ist derzeit gut therapierbar und bei entsprechend medikamentöser Einstellung bist Du auch voll belastbar. Psychosen können ausheilen oder sind mithilfe von Medikamenten sehr gut zu kontrollieren. In den Fällen, wo es keine Heilung gibt, wären die Patienten ohnehin nicht in der Lage, vor einem Rechner zu sitzen und Fragen nach einem endgültigen Ruhestand zu stellen.

Du solltest eher versuchen, wieder rechtschaffend zu arbeiten, als die ganze Kraft und Energie für eine solche Anfrage einzusetzen. Schließlich kannst Du seit Jahren ein cooles Leben führen und bist lediglich von den regelmäßigen Nachuntersuchungen genervt, die Dich alle 18 Monate aus dem Dauerurlaub reißen, weil Du mal kurz zum Amtsarzt fahren musst. Ist wohl eine Zumutung für Dich? Fürchterlich, Deine Einstellung und erst Deine Anfrage!

Gute Genesungswünsche und nutze die Chance, auch mal etwas zu leisten

Gast 2
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#3

Hallo Gast,

die Frage, ob eine Psychose zu Dienstunfähigkeit führt oder nicht, sollte man dem Amtsarzt und den behandelnden Ärzten überlassen.
Aus deinem Beitrag kann man eigentlich nur NEID herauslesen, der ist aber nicht angebracht, denn Du wirst es nicht glauben:
mir wäre Arbeit tausendmal lieber als eine Psychose!!!!!!
Ausserdem hat man im Ruhestand auch erhebliche finanzielle Einbussen hinzunehmen und ein "Dauerurlaub" würde nur Spass machen, wenn man auch das entsprechende Geld hätte und auch die Energie dazu, die einem durch eine Psychose verloren geht.

Was würdest Du sagen, wenn ich behaupte, dass durch unzumutbare Arbeitsbedingungen, nämlich übelstes Mobbing überhaupt erst eine Psychose entstehen konnte?

Als "Gast" hast Du mit Sicherheit nicht die Qualifikation, um amtsärztliche Entscheidungen anzuzweifeln und nun wünsche ich dir noch viel Spass bei Deiner Arbeit :-))
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