Wann darf gekündigt werden?
#1

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ich bin neu hier im Forum und sehr gespannt auf das Miteinander.
Kurz zu meiner Person: Angestellter mit unbefristetem Arbeitsvertrag in einer Kommunalverwaltung

Wir rechnen im nächsten Jahr mit vielen Kündigungen in unserer Verwaltung. Dazu habe ich folgende Fragen:

1.) Stimmt es, dass zuerst die befristeten Arbeitsverhältnisse auslaufen bzw. gekündigt werden müssen, bevor Arbeitnehmer mit unbefristeten Arbeitsvertrag entlassen werden dürfen ?

2.) Welche Vorraussetzungen bzw. Kriterien müssen erfüllt sein, um einen rechtmäßigen Sozialplan aufzustellen (zur Information: bei uns existieren keine Stellenbeschreibungen u.s.w.) ?

3.) Wie verhält es sich mit freiwilligen Leistungen und freiwilligen Ausgaben trotz Entlassungen ? Stimmt es, dass bevor "festes" Personal entlassen werden kann, sämtliche freiwillige Leistungen auf ein Minimum zurückgeschraubt werden müssen ?

Vielen Dank für eure Hilfe.
Ich hoffe auf viele Antworten
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#2

Hallo pass.the.roc86,

leider kann ich Dir inhaltlich nicht helfen, bin aber sehr erschrocken darüber, dass Ihr mit vielen Kündigungen rechnet. Das kann ich gar nicht glauben, für mich hieß Kommunalverwaltung / öffentlicher Dienst bisher immer zwar ein kleines Gehalt, aber dafür einen sicheren Job zu haben.

Es würde mich sehr interessieren, ein wenig mehr über die Gründe zu erfahren, die zu Euren Befüchtungen geführt haben. Vielleicht kannst Du uns etwas mehr verraten, ohne dass man auf Dich und Deine Verwaltung schließen kann.

Viele Grüße und Alles Gute !

Astrid
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#3

(12.11.2009, 21:16)astrid schrieb:  Es würde mich sehr interessieren, ein wenig mehr über die Gründe zu erfahren, die zu Euren Befüchtungen geführt haben.

In einem deutlichen Gespräch wurde uns Angestellten mitgeteilt, dass die Personalkosten zu hoch sind. Es sollen ca. 550 Wochenstunden eingespart werden ... egal wie.
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#4

Halli Hallo...
ich bin auch wirklich erschrocken über diese Aussagen... Es ist eigentlich ganz logisch, dass bei einem Stellenabbau gewisse Kriterien beachtet werden müssen. Keine Neueinstellungen durch altersbedingtes Ausscheiden, auslaufende Zeitverträge nicht verlängern, usw.
Arbeitnehmer mit festen Arbeitsverträgen zu kündigen und das noch im öffentlichen Dienst, halte ich für relativ schwer und die Arbeitgeberseite müsste vor dem Arbeitsgericht schon schwerwiegende Argumente finden... Dazu zählen aber allerdings keine Einsparungsgründe. Wenn von Arbeitgeberseite gekündigt werden soll, muss dies nach Sozialplan / Sozialauswahl erfolgen (ledig, kinderlos, halt sämtliche Sozialkriterien). Eine Stellenbeschreibung hat mit einem Sozialplan überhaupt nichts zu tun, eine Stellenbeschreibung ist für eine ordnungsmäßige Eingruppierung vorgesehen.
Was meinen Sie überhaupt mit freiwilligen Ausgaben und Leistungen ?
Haben Sie eigentlich einen Personalrat in Ihrer Verwaltung, wenn nicht würde ich Ihnen raten so schnell wie möglich einen ins Leben zu rufen, denke dass sich da ihr Arbeitgeber mit solchen für mich teilweise schon unter-druck-setzenden Aussagen zurückhalten wird.
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#5

Danke für die bisherigen Rückmeldungen.

Einen Personalrat haben wir, aber dieser beteiligt sich relativ teilnahmslos an dieser ganzen Geschichte mit der Begründung "Wir haben nur Mitspracherecht und kein Mitbestimmungsrecht!" Fazit: Auf unseren Personalrat ist in so einem Fall kein Verlass.

Mit freiwilligen Leistungen meine ich zum Beispiel Bibliotheken, Musikschulen, Museen etc. Diese werden nach meinem Wissen im beinahe vollen Umfang weitergeführt. Die Einsparung der Personalkosten soll lediglich in der Kernverwaltung erfolgen. Meines Erachtens nicht ganz rechtens.

Daher meine Frage ... inwieweit müssen solche Ausgabenpunkte ersteinmal näher beleuchtet werden, bevor an die Kernverwaltung herangetreten werden kann?
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#6

Hallo,
die Aussage "Einsparung von 550 Stunden" macht auf mich den Eindruck, dass man durch den Druck Arbeitnehmer dazu bewegen will, "freiwillig" zu gehen. Ich habe schon Ähnliches erlebt. Der eine oder andere wird tatsächlich schwach und kündigt selbst.
Mach Dich darauf gefasst, dass noch härtere Bandagen aufgefahren werden; durch gezieltes Mobbing will man sich die Abfindungen und die öffentliche Diskussion ersparen.
Also: Jetzt die Nerven bewahren und Nichts (!) zu schulden kommen lassen. Zu 99 % ist dies nur heiße Luft.
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#7

Befristete Arbeitsverhältnisse sind betriebsbedingt im Prinzip nicht kündbar. Die enden dann zum vereinbarten Zeitpunkt. Der kann eventuell auch durch eine Bedingung gegeben sein (z.B. Schwangerschaftsvertretung).

Betriebsbedingter Personalabbau setzt voraus, dass zu viel Personal da ist, um die Aufgaben zu erfüllen. Dabei kommt es nicht darauf an, ob es sich um Pflichtaufgaben oder um freiwillige Aufgaben handelt, sondern viel mehr darauf, auf welcher Ebene zu viel Personal da ist. Betriebsbedingte Kündigungen setzen eine Sozialauswahl voraus. I.d.R. ist die unter vergleichbaren Arbeitnehmern zu treffen. Eines der oft - aber nicht immer - verwendete Kriterien dafür sind die Eingruppierung und ein weiteres die Qualifizierung. Da kann es dann dazu kommen, dass vielleicht im Sozialamt zu viele Leute sitzen, aber im Ordnungsamt gekündigt wird und die Leute dann umgesetzt werden.
Zu weiteren Fragen Sozialauswahl - Sozialplan - Mitwirkung Personalrat muss man im Personalvertretungsgesetz des jeweiligen Bundeslandes nachlesen.

Lange galt: finanzielle Probleme der Kommune sind kein Kündigungsgrund. Das wird jetzt teilweise von den Arbeitsgerichten anders bewertet. Aber dann sollte gelten: Wenn finanzielle Probleme ein Kündigungsgrund sind, so sind zunächst andere Einsparmöglichkeiten zu suchen.

Übrigens: 550 h auf welchen Zeitraum bezogen? Täglich? Dann sind das ja fast 70 Leute. Monatlich? Dann sind das keine 4 Leute.

Also:
- Warum der Personalabbau ?
- Wie hoch ist er tatsächlich ?
- Welches Personalvertretungsgesetz ?
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#8

Einen Vorweihnachtlichen Guten Abend ...

es gibt Neuigkeiten an der Front, die allerdings weitere Fragen aufwerfen:
Bisher gibt es keine offiziellen Aussagen hinsichtlich der neuen Personalstruktur. Lediglich die Gründung einer Dienstleistungsgesellschaft, die die freiwilligen Leistungen der Verwaltung übernehmen soll, wurde angekündigt.
In anbetracht der unzureichenden Informationen hinsichtlich des Stellenplans durch unseren BM, wurde der Haushalt in der letzten Stadtratssitzung mehrheitlich abgelehnt.
Einen Tag später wurden fast allen befristeten Beschäftigten mitgeteilt, dass eine Weiterbeschäftigung nicht möglich ist.
Wiederum einen Tag später wurde diese Aussage zurückgenommen.
Der eine ausgelernte Azubi beruft sich auf eine 12 monatige Weiterbeschäftigung nach Ausbildungsende lt. Gesetz, zwei weitere Beschäftigte sollen in freie Trägerschaft und der letzte befristete soll einen festen Arbeitsvertrag erhalten.

Meine Frage: Ist es richtig, dass wenn ein bisher befristeter Angestellter einen festen Arbeitsvertrag bekommt, trotz ziemlicher Sicherheit einer vorläufigen Haushaltsführung ... kann dann noch an die "festen" Beschäftigten herangetreten werden oder würde jedes Arbeitsgericht in Deutschland diesen Fall zu gunsten des Arbeitnehmers entscheiden?
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