Wahlprüfungsausschuss
#1

Moin in die Runde,

welche Möglichkeiten gibt es, der Beschlussfassung eines Wahlprüfungsausschusses zu widersprechen (Kreisebene), wenn ich der Meinung bin, dass der Wahlprüfungsausschuss seiner Aufgabe nicht richtig nachgekommen ist?

Grüße Herbert
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#2

Welches Bundesland und damit Kommunalrecht ist betroffen? Normalerweise muss der Bürgermeister rechtswidrigen Beschlüssen widersprechen. Wenn er das nicht macht, wird er vom Kreis dazu angewiesen.
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#3

Wie schon geschrieben ist es wichtig wie das Verfahren genau geregelt ist. Letztlich besteht eine Klagemöglichkeit gegen die endgültige Ablehnung eines eigenen Wahleinspruches.
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#4

Ohne das Bundesland zu kennen ist es kaum möglich, die Frage zu beantworten.

Fraglich ist auch, wer Aufsichtsbehörde des Kreises ist. In manchen Ländern gibt es z.B. Regierungsbezirke, in anderen nicht.
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