Wöchentliches Stundenkontingent von Datenschutzbeauftragten / Gemeinde
#1

Hallo,
ich benötige Eckdaten an Stundenkontingenten von Datenschutzbeauftragten bei Gemeinden.
Soll heißen, wie viel Stunden werden monatlich/wöchentlich angesetzt?

Ich habe keinerlei Anhaltspunkte!

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#2

Diese Frage kann pauschal nicht abschließend geklärt werden.

Gibt's denn eine Stellenbeschreibung? Hier müssten m. E. nach die prozentuale Verteilung des Aufgabengebietes angegeben sein.
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#3

Das Aufgabegebiet "Datenschutzbeauftragte" wurde auf eine Teilzeitstelle (19,5 Std/wchtl) on top gesetzt ohne Zeitanteil!
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#4

Bei uns wurde dies nach Bedarf durchgeführt. Der Datenschutzbeauftragte hatte also nicht viel zu tun...
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#5

Ich glaube, bei uns ist es auch "nach Bedarf", das kann aber durchaus auch mal mehr sein, bei Einführung neuer Software z.B. oder Beteiligung an Projekten, wo es auch um die Veröffentlichung oder Verarbeitung personenbezogener Daten geht...
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#6

Das kann man nicht pauschal beantworten. Es kommt auf die Größe der Kommune (Arbeitsplätze) und den Aufgabenbereich (mit Schulen, Kitas...) drauf an.
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#7

Grundsätzlich kommt es immer auf zwei Dinge an:
1. Personalstärke
2. wie wichtig Datenschutz eingestuft wird

Vom Grundsatz wird schon mal gerne abgewichen, wenn "es passt" und sogenannte "softkills" berücksichtigt werden müssen. So hat z.B bei uns (Kommunalverwaltung 1000 Beschäftigte) der "Datenschutz" folgende Entwicklung genommen:

Als Datenschutz aufkam, wurde einem Juristen aus dem Rechtsamt die Tätigkeit auf die Nase gedrückt (ohne Zeitanteil). Als dieser Leiter des Rechtsamtes wurde, konnte er diese Tätigkeit "günstig" ins Rechnungsprüfungsamt abgeben, dort brauchte jemand Punkte für A12 (also hatte der plötzliche einen Zeitanteil von 50 % als Datenschutzbeauftragter). Als dieser in Pension ging, setzte man für die Nachfolgerin (ein "Unterbringungsfall" mit A12) nur noch einen Zeitanteil von 10 % an. "Untergebracht" wurde die Kollegin, da diese in ihrer vorherigen Funktion wegen zwischenmenschlicher Schwierigkeiten nicht mehr "gebraucht" werden konnte. Da sich die Schwierigkeiten auf der zwischenmenschlichen Ebene jedoch auch auf der neuen Stelle fortsetzten, geht die Überlegung jetzt wohl dahin, dass die Kollegin künftig als "Einzelkämpferin" zu 100% als Datenschutzbeauftragte tätig wird. Da hat man dann zwei Fliegen mit einer Klappe geschlagen - dem Datenschutz wird öffentlichkeitswirksam Rechnung getragen und es kehrt Ruhe in der ehemaligen Abteilung ein.

Tja - so erledigt man "Problemfälle" im öD
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