Vorzeitige Versetzung in den Ruhestand und Familienzuschläge
#1

Hallo,
erhält man bei einer vorzeitigen Versetzung in den Ruhestand (krankheitsbedingt) weiterhin die Familienzuschläge?
Danke!
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#2

Hallo, ja.
Die Familienzuschläge werden entsprechend des Familienstandes und der Anzahl der Kinder zu den jeweiligen ruhegehaltsfähigen Dienstbezügen gezahlt.
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#3

Das stimmt leider in Baden Württemberg nicht. Hier bekommen aktive Beamte für das erste und zweite Kind mehr kinderbezogenen Familienzuschlag als Versorgungsempfänger/ Pensionäre.

Hier sehe ich aber meines Erachtens aber auch einen Verstoß gegen das Alimentationsprinzip und Gleichbehandlungsgrundsatz?

Ist die auch in einem anderem Bundesland genauso?
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#4

"Hier sehe ich aber meines Erachtens aber auch einen Verstoß gegen das Alimentationsprinzip und Gleichbehandlungsgrundsatz?"
Wie könnte es gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstoßen? Sind doch unterschiedliche Sachverhalte.

Ob es gegen das Alimentationsprinzip verstößt wäre auf Basis der Höhe der Zahlung zu prüfen. Das Zahlungen in der Pension niedriger sind als im aktiven Dienstverhältnis entspricht ja den hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums und nicht als solches zu beanstanden.
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#5

Es geht hier um den „kinderbezogenen Familienzuschlag“ für das erste und zweite Kind und nicht um das Grundgehalt. Benötigt das erste und zweite Kind weniger Medikamente, Nahrungsmittel, Klamotten usw., wenn ein Beamter aus gesundheitlichen Gründen in den Ruhestand versetzt wird? Wird ein Beamter im gehobenen Dienst dienstunfähig, kann das rund 400 Euro Pro Monat wenigerer für das erste und zweite Kind ausmachen. Hier wird das erste und zweite Kind ungleich gegenüber dem dritten Kind und jedem weiteren behandelt. Denn ab dem dritten Kind wird  der kinderbezogenen Familienzuschlag auch wieder bei Versorgungsempfängern in voller Höhe  gezahlt.
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#6

Das ist aber rechtlich unerheblich, weil der Gleichbehandlungsgrundsatz nicht so weit greift. Es werden ja auch andere Kinder z.B. von Tarifbeschäftigten, Erwerbsminderungsrentnern etc. nicht entsprechend finanziert. Als solches ist dies keine Frage des Gleichbehandlungsgrundsatzes.
Nur gleiche Sachverhalte sind gleich zu behandeln. Hier geht es aber um unterschiedliche Sachverhalte.
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#7

Dass nur Beamte einen Familienzuschlag erhalten ist klar und ist auch ein anderer Sachverhalt. Aber wieso sollte Kind 1 und Kind 2 nicht den vollen Familienzuschlag erhalten und Kind 3 den vollen Familienzuschlag? Wo besteht hier kein gleicher Sachverhalt? Alle Kinder sind in der gleichen Familie und haben die gleichen Bedingungen. Wo besteht hier ein unterschiedlicher Sachverhalt?
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#8

In anderen Bundesländern wird der Familienzuschlag in voller Höhe auch für das erste und zweite Kind bezahlt. Hier ist es auch kein anderer Sachverhalt.
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