Kann ich mit Inanspruchnahme meiner vorgezogenen Altersrente (2027) trotzdem weiterhin in meinem AV bleiben? (Inanspruchnahme einer Teilrente von 99 %) Meine Regelaltersrente wäre erst 2029.
Das Arbeitsverhältnis wird von einer Rente nicht berüht. Lediglich das Erreichen der Regelaltersgrenze führt zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses (soweit keine Verlängerung vereinbart wird)