Vorgesetzter
#1

Ist es im TVöD/NRW/VKA rechtens, wenn ein Bürgermeister entscheidet, wer aus einer Gruppe von gleich Qualifizierten zum Vorgesetzten ernannt wird und dann eine Höhergruppierung bekommt?
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#2

Es kommt auf die Details an. Zumindest unterliegt die Übertragung der höherwertigen Aufgaben der Mitbestimmung. Daneben wäre zu prüfen ob für eine dauerhafte Übertragung eine Ausschreibung erforderlich ist.
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#3

Dauerhafte Übertragung ist vorgesehen. Ausgeschrieben wurde die Stelle nicht.
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#4

Besteht eine Ausschreibungspflicht?
Plant der PR der Personalmaßnahmen zuzustimmen?
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#5

Es besteht keine betriebliche Regelung zur Stellenausschreibung und eine gesetzliche kenne ich nicht.
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#6

(07.04.2022, 15:42)Gast schrieb:  Ist es im TVöD/NRW/VKA rechtens,  wenn ein Bürgermeister entscheidet,  wer aus einer Gruppe von gleich Qualifizierten zum Vorgesetzten ernannt wird und dann eine Höhergruppierung bekommt?
Das ist normal in der Gemeindeordnung geregelt. In Bayern darf der Bürgermeister bis EG 8 Personalentscheidungen wie z. B. Einstellungen und Höhergruppierungen selbst entscheiden.
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