Vorgesetzter lässt Owi einstellen
#1

Hallo, wie gehe ich damit um, wenn ein Vorgesetzter mehrfach anordnet, Owis (Parkverstöße) eines Mitarbeiters der gleichen Kommune einzustellen? Er macht das sogar schriftlich, keinerlei Unrechtsbewusstsein.
Auf welcher Rechtsgrundlage könnte man dagegen vorgehen?
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#2

(Gestern, 15:32)Daniela07 schrieb:  Hallo, wie gehe ich damit um, wenn ein Vorgesetzter mehrfach anordnet, Owis (Parkverstöße) eines Mitarbeiters der gleichen Kommune einzustellen?
Der Weisung Folge leisten.

(Gestern, 15:32)Daniela07 schrieb:  Auf welcher Rechtsgrundlage könnte man dagegen vorgehen?
Keiner. Für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten gilt das Opportunitätsprinzip. Der Vorgesetzte des Vorgesetzten kann natürlich seinerseits anordnen, dass Parkverstöße dieses Mitarbeiters verfolgt werden.
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#3

Das sehe ich komplett anders!

Hier scheint es ja so zu sein, dass Ordnungswidrigkeiten willkürlich, das heißt ohne sachlichen Grund, eingestellt werden. Selbstverständlich muss der Vorgesetzte wie die gesamte Verwaltung nach Recht und Gesetz handeln und bei der Ausübung des Ermessens auch den Gleichheitsgrundsatz nach Artikel 3 Grundgesetz beachten. Das heißt es kann nicht gegen Bürger A etwas mit einem Bußgeld geahndet werden, das gleiche aber gegen Mitarbeiter B nicht.

Wenn der Vorgesetzte ein Beamter ist, sehe ich darin ein Dienstvergehen, das disziplinarrechtlich zu ahnden ist. Wenn er ein Angestellter ist, erfolgt eine Abmahnung.

Was du machen kannst: Es müsste bei euch eine Stelle geben, an die man das anonym melden kann. Stichwort Hinweisgeberschutzgesetz.
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#4

(Gestern, 21:36)Gast schrieb:  Das heißt es kann nicht gegen Bürger A etwas mit einem Bußgeld geahndet werden, das gleiche aber gegen Mitarbeiter B nicht.

Wenn der Vorgesetzte ein Beamter ist, sehe ich darin ein Dienstvergehen, das disziplinarrechtlich zu ahnden ist. Wenn er ein Angestellter ist, erfolgt eine Abmahnung.

Selbstverständlich geht das. Du verkennst vollkommen die Tragweite des Gleichbehandlungsgrundsatzes. Es liegt weder ein Dienstvergehen, noch ein abmahnwürdiges Fehlverhalten.
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#5

Hallo,

ich mach es mal konkreter: es geht um 8 Fälle, gleicher Mitarbeiter, gleiche Stelle wo er regelmäßig verkehrswidrig parkt. Andere PKW werden da genauso verwarnt, die müssen alle zahlen, das interessiert den Vorgesetzten nicht. Die Verwarnungen sind alle gerechtfertigt, Beschilderung ist eindeutig.
Daher sehe ich da eigentlich auch keine Möglichkeit sich auf Ermessen oder das Opportunitätsprinzip zu beziehen.
Der Vorgesetzte ist einer unserer Bürgermeister, unsere Ausführungen zur Rechtslage interessieren ihn nicht. Ich bin Teamleitung in dem Bereich und frage mich eben, ob ich nicht sogar verpflichtet bin, das zu melden, damit nicht ich irgendwann Probleme bekomme. Fakt ist nämlich, das der „Falschparker“ sein Verhalten nicht ändert, warum sollte er auch? Mein Fachbereichsleiter hat keine Lust sich weiter einzumischen…

Der Tip zum Hinweisgeberschutzgesetz ist hilfreich, daran habe ich bisher nicht gedacht, da gibts tatsächlich ein Portal bei uns.
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#6

Das ist natürlich ein Verstoß gegen das Willkürverbot.

Falls du Beamtin bist, musst du nach der reinen Lehre remonstrieren.
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