18.01.2022, 13:26
Hallo!
Ich habe mich auf eine Stellenausschreibung für einen Studienplatz im dualen Diplom-Studiengang des Diplom-Verwaltungswirtes beworben. In der Stellenausschreibung stand unter anderem, dass man die Voraussetzungen für das Berufen ins Beamtenverhältnis (auf Widerruf) erfüllen muss. Neben einer amtsärztlichen Untersuchung, die ja erst nach Zusage erfolgen würde und der deutschen Staatsbürgerschaft, steht dort auch geschrieben:
„Sie erfüllen die Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf nach den aktuellen beamten- und laufbahnrechtlichen Vorschriften.“
Dieser Punkt und die deutsche Staatsbürgerschaft sowie die nötige Schulbildung sind als drei einzelne Punkte aufgelistet.
Jetzt stellen sich mir einige Fragen. Einen expliziten Gesetzestext, wie dort formuliert, kann ich nicht finden.
Meines Wissens, sind folgende Voraussetzungen zu erbringen:
- Deutsche Staatsbürgerschaft laut Grundgesetz (oder §7 Beamtenstatusgesetz),
- Amtsärztliche Untersuchung
- persönliche, charakterliche Eignung
- Laufbahnbefähigung (in diesem Falle die Schulbildung fürs Studium)
Die persönliche Eignung wird nach einem Vorstellungsgespräch ja mittels Fragebogen erörtert, ferner muss ich ein Führungszeugnis vorlegen. Die amtsärztliche Untersuchung erfolgt ebenfalls im Nachhinein.
Nun stehen bei der Stellenausschreibung die oben genannten drei Punkte als Einstellungsvoraussetzungen. Heißt das, ich hätte bei der Bewerbung bereits einen Beweis für meine Staatsbürgerschaft beilegen müssen sowie ein polizeiliches Führungszeugnis?
Ich habe nur die üblichen Unterlagen (Zeugnisse, Lebenslauf, Anschreiben,...) versandt, einen Nachweis über die Erfüllung der Einstellungsvoraussetzungen - in diesem Fall konkret Nachweis der Staatsbürgerschaft sowie die Erfüllung für die Ernennung,...) habe ich - bis auf die Schulzeugnisse - NICHT beigefügt. War das ein Fehler?
Viele Grüße
Ich habe mich auf eine Stellenausschreibung für einen Studienplatz im dualen Diplom-Studiengang des Diplom-Verwaltungswirtes beworben. In der Stellenausschreibung stand unter anderem, dass man die Voraussetzungen für das Berufen ins Beamtenverhältnis (auf Widerruf) erfüllen muss. Neben einer amtsärztlichen Untersuchung, die ja erst nach Zusage erfolgen würde und der deutschen Staatsbürgerschaft, steht dort auch geschrieben:
„Sie erfüllen die Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf nach den aktuellen beamten- und laufbahnrechtlichen Vorschriften.“
Dieser Punkt und die deutsche Staatsbürgerschaft sowie die nötige Schulbildung sind als drei einzelne Punkte aufgelistet.
Jetzt stellen sich mir einige Fragen. Einen expliziten Gesetzestext, wie dort formuliert, kann ich nicht finden.
Meines Wissens, sind folgende Voraussetzungen zu erbringen:
- Deutsche Staatsbürgerschaft laut Grundgesetz (oder §7 Beamtenstatusgesetz),
- Amtsärztliche Untersuchung
- persönliche, charakterliche Eignung
- Laufbahnbefähigung (in diesem Falle die Schulbildung fürs Studium)
Die persönliche Eignung wird nach einem Vorstellungsgespräch ja mittels Fragebogen erörtert, ferner muss ich ein Führungszeugnis vorlegen. Die amtsärztliche Untersuchung erfolgt ebenfalls im Nachhinein.
Nun stehen bei der Stellenausschreibung die oben genannten drei Punkte als Einstellungsvoraussetzungen. Heißt das, ich hätte bei der Bewerbung bereits einen Beweis für meine Staatsbürgerschaft beilegen müssen sowie ein polizeiliches Führungszeugnis?
Ich habe nur die üblichen Unterlagen (Zeugnisse, Lebenslauf, Anschreiben,...) versandt, einen Nachweis über die Erfüllung der Einstellungsvoraussetzungen - in diesem Fall konkret Nachweis der Staatsbürgerschaft sowie die Erfüllung für die Ernennung,...) habe ich - bis auf die Schulzeugnisse - NICHT beigefügt. War das ein Fehler?
Viele Grüße