Voraussetzungen zur Berufung in das Beamtenverhältnis
#1

Hallo!

Ich habe mich auf eine Stellenausschreibung für einen Studienplatz im dualen Diplom-Studiengang des Diplom-Verwaltungswirtes beworben. In der Stellenausschreibung stand unter anderem, dass man die Voraussetzungen für das Berufen ins Beamtenverhältnis (auf Widerruf) erfüllen muss. Neben einer amtsärztlichen Untersuchung, die ja erst nach Zusage erfolgen würde und der deutschen Staatsbürgerschaft, steht dort auch geschrieben:

 „Sie erfüllen die Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf nach den aktuellen beamten- und laufbahnrechtlichen Vorschriften.“

Dieser Punkt und die deutsche Staatsbürgerschaft sowie die nötige Schulbildung sind als drei einzelne Punkte aufgelistet.

Jetzt stellen sich mir einige Fragen. Einen expliziten Gesetzestext, wie dort formuliert, kann ich nicht finden.

Meines Wissens, sind folgende Voraussetzungen zu erbringen:

- Deutsche Staatsbürgerschaft laut Grundgesetz (oder §7 Beamtenstatusgesetz),
- Amtsärztliche Untersuchung
- persönliche, charakterliche Eignung
- Laufbahnbefähigung (in diesem Falle die Schulbildung fürs Studium)

Die persönliche Eignung wird nach einem Vorstellungsgespräch ja mittels Fragebogen erörtert, ferner muss ich ein Führungszeugnis vorlegen. Die amtsärztliche Untersuchung erfolgt ebenfalls im Nachhinein.

Nun stehen bei der Stellenausschreibung die oben genannten drei Punkte als Einstellungsvoraussetzungen. Heißt das, ich hätte bei der Bewerbung bereits einen Beweis für meine Staatsbürgerschaft beilegen müssen sowie ein polizeiliches Führungszeugnis?

Ich habe nur die üblichen Unterlagen (Zeugnisse, Lebenslauf, Anschreiben,...) versandt, einen Nachweis über die Erfüllung der Einstellungsvoraussetzungen - in diesem Fall konkret Nachweis der Staatsbürgerschaft sowie die Erfüllung für die Ernennung,...) habe ich - bis auf die Schulzeugnisse - NICHT beigefügt. War das ein Fehler?

Viele Grüße
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#2

"Ich habe nur die üblichen Unterlagen (Zeugnisse, Lebenslauf, Anschreiben,...) versandt, einen Nachweis über die Erfüllung der Einstellungsvoraussetzungen - in diesem Fall konkret Nachweis der Staatsbürgerschaft sowie die Erfüllung für die Ernennung,...) habe ich - bis auf die Schulzeugnisse - NICHT beigefügt. War das ein Fehler?"
Es wäre unüblich diese nachweise schon jetzt im Verfahren zu fordern. M.E. hätte man dies ausdrücklich geschrieben, wenn es nötig wäre. Sinnvoll ist es im Anschreiben oder Lebenslauf die Angaben zu machen, welche zeigen, dass man die Anforderungen erfüllt. Selbst wenn man dies nicht getan hat wird es meist keine Probleme geben.
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#3

Hallo, danke für die Antwort.

Nein, die Angaben habe ich nicht gemacht. Lediglich, dass Deutsch meine Muttersprache ist (und demnach gleichzusetzen ist, dass ich die deutsche Staatsbürgerschaft besitze), geht aus meinem Lebenslauf hervor. Angaben zum Amtsarzt kann ich ohnehin nicht machen und die charakterliche Eignung kann ich nicht einschätzen, da sowas immer Ermessenssache ist - wenngleich bei mir nichts vorliegt, fände ich es auch unangebracht, sowas zu schreiben, da es aufdringlich wirkt.

Danke für deine Einschätzung!

LG
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#4

Es geht auch ohne diese Angaben. Aber im Regelfall ist es sinnvoll kurz auf die in der Ausschreibung genannten zwingenden Punkte einzugehen. Dazu reicht auch ggf. die Aussage, dass die Voraussetzungen für eine Verbeamtung erfüllt werden. Aber das nicht geschrieben zu haben macht kein Problem.

Auch wenn nicht wichtig noch zwei Hinweise.
1. Grundsätzlich ist eine Verbeamtung auch für Bürger des EWG und der Schweiz möglich.
2. Es gibt eine ganze Reihe von Personen mit Deutsch als Muttersprache welche keine deutsche Staatsbürgerschaft haben. Aber das ist für die Fragestellung hier nicht wichtig.
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#5

Diese ganzen Nachweise werden von der Einstellungsbehörde gefordert, wenn man nach dem Einstellungstest und dem Vorstellungsgespräch in die engere Wahl geraten ist.

Warum sollte man auch z.B. von jedem Bewerber ein Führungszeugnis verlangen (das kostet ja auch was!) wenn noch gar nicht klar ist, ob der Einstellungstest bestanden werden wird?

Wenn alles soweit passt wird ein Führungszeugnis angefordert und es muss meist noch eine Selbstauskunft/Fragebogen ausgefüllt werden (u.a. ob man denn auch "in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen steht", also z.B. nicht gerade vor dem Gerichtsvollzieher flüchtet Smile ).

Wenn das auch alles passt - und auch erst dann meldet einen die Behörde für die Untersuchung beim Amtsarzt an.

Wenn ganz am Ende alles ok ist, erhält man kurz vor Ausbildungsbeginn eine Ernennungsurkunde und erst mit deren Aushändigung erfolgt die Einstellung!

Wenn das Studium zum 01.08.2022 beginnt erfolgt auch die Ernennung "mit Wirkung vom ..." und erst zu diesem Zeitpunkt müssen die Voraussetzungen erfüllt sein. So kann sich z.B. selbstverständlich auch ein Drittstaatangehöriger um eine Beamtenstelle bewerben, wenn er noch vor dem Einstellungstermin eingebürgert werden wird (z.B. Einstellung 01.08.2022, Einbürgerungszusicherung für den 31.07.2022 - ganz überspitzt formuliert = wäre gar kein Problem).

Zusätzlich kann man übrigens auch davon ausgehen, dass die Behörde entweder selber einen Melderegisterzugriff hat und damit Infos wie die Staatsangehörigkeit abfragen kann - oder eine solche Auskunft beim Bürgeramt anfordern kann...
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