Voraussetzung für Eingruppierung TvöD 6
#1

Die Stelle im Kundenservicecenter ist mit TvöD 6 bewertet, die Eingruppierung ist bisher die 5, da Quereinsteiger (keine Bankausbildung, aber Magister Germanistik und mehrere Jahre Berufserfahrung im Outbound). Eine Höhergruppierung nach erfolgter Einarbeitung wird verweigert mit dem Argument der fehlenden Bankausbildung.

Ist das so richtig? Sollte das Studium und die Erfüllung der geforderten Tätigkeitsmerkmale nicht ausreichend sein, um in TvöD 6 eingruppiert zu werden?
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