Vorab Vertrag unterzeichnen
#1

Mir wird ein Vertrag zugesendet mit Stufe 1, die Prüfung der Einstufung erfolgt erst in 3 Wochen. (Einschlägige Berufserfahrung von 12 Jahren). Sollte ich den Vertrag vorab unterschreiben?
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#2

Welcher Tarifvertrag?

In den üblichen Tarifverträgen des öffentlichen Dienst wie TVöD und TV-L gilt:
Soweit es nur um die Anerkennung einschlägiger Berufserfahrung bis Stufe 3 geht, wäre es unschädlich, den Vertrag zu unterschreiben.
Wenn es um mehr als Stufe 3 geht oder ggf. auch nur förderliche Berufserfahrung, würde das Akzeptieren des Vertrags mit Stufe 1 dies verhindern.
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#3

Danke, für die Info. Der Vertrag wäre TV-L. Hm, könnte man das mit einer zusätzlichen Klausel im Vertrag verhindern?
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#4

(06.03.2026, 10:18)Gast schrieb:  Danke, für die Info. Der Vertrag wäre TV-L. Hm, könnte man das mit einer zusätzlichen Klausel im Vertrag verhindern?
 Ja. Aber fraglich ob der Vertragspartner dazu bereit ist. Auch ist die Klausel nicht ganz trivial in der Ausgestaltung. Auch könnte man dann gleich eine höhere Stufe vereinbaren. Da man dann nicht soviel prüfen müsste.

In einigen Tätigkeitsbereichen gibt es auch Sonderregelungen zur Stufenzuordnung. Dies ist dann auch zu beachten.
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