Vorübergehende höherwertige Tätigkeit § 14 TVöD
#1

Hallo liebe Gemeinde,

ich habe da mal eine Frage, wahrscheinlich wie jeder hier. Icon_mrgreen

Und zwar wurde ich auf eine höherwertige Tätigkeit gesetzt (bis Ende 2022).
Bezahlung von der 5 zur 9a, allerdings finde ich keine genaue Aussage, wie es sich auf die Zeitzuschläge auswirkt.
Da es meiner Meinung nach generell unfair wäre diese nicht zu honorieren.

- ich habe nur erlesen können das diese Zulagen dynamisch sind und man sie generell anpassen könnte. Allerdings möchte mein Arbeitgeber bzw. die Abteilung für Personal etwas schriftliches.


Danke im Voraus Icon_rolleyes
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#2

Ich schließe meine Frage hier einmal direkt an, weil es in die Selbe Richtung geht.

Ich bin stellvertretender TL in einem JC. Der TL ist nun seit rund sechs Wochen ausgefallen. Kann ich eigentlich einen Antrag nach § 14 TVöD stellen? Oder ist das nur, wenn die Aufgaben des TL offiziell auf mich übertragen werden? Wir hatten in einer anderen Geschäftsstelle den Fall, dass die TL (kommunal) über mehrere Monate krankheitsbedingt ausgefallen ist und die StellV (BA) eine Zulage von TEIV zu TEIII erhalten hat.
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