Von EG 8 zu EG 9?
#1

Hallo,

ich habe auch eine Frage. Ich bin relativ neu in der Verwaltung. Ich bin seit 2012 in einer Kommune beschäftigt. Zuerst als Sachbearbeiterin in der Geschäftsbuchhaltung, und nun als Kassenverwalterin. Ich habe einen Abschluss als kommunale Finanzbuchhalterin.
Meine Vorgängerin war in die E9 eingruppiert(Vb Fg. 1c). Für mich gibt es keine neue Stellenbewertung (erledige Aufgaben für die Kämmerin, die meine Vorgängerin nicht gemacht hat).
Mir hat man nur die EG 8 gegeben (mit der Begründung, dass für Neueinstellungen nur eine E8 vorgesehen ist).
Damit möchte ich mich nicht zufrieden geben und versuche seit über einem Jahr die EG 9 zu bekommen.
Habe ich durch die Entgeltordnung für Kommunen die Chance hierfür?
Ist es sinnvoll zuerst eine neue Stellenbewertung zu fordern?
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#2

Hallo,
sofern du dich in der neuen EGO im Bereich Kassen und Rechnungswesen in 9a oder 9b wiederfindest kannst du einen Antrag auf Höhergruppierung aufgrund der neuen EGO stellen.
Wenn du auch Vollstreckung machst kommt m. E. z. B. 9a Fallgruppe 6 in Frage.
Die Dienststelle muss dir auf alle Fälle Auskunft geben wie deine Stelle nach BAT- Richtlinien bewertet ist. Danach richtet sich die Zuordnung zur Eingruppierung und die Frage ob aufgrund der neuen EGO ein Antrag gestellt werden kann.
Notfalls muss die Stelle eben bewertet werden.
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#3

Hallo,
vielen Dank für die Rückinfo.
Also meine Vorgängerin war nach BAT Vb Fg. 1c eingruppiert.
Vollstreckung mache ich nicht. Wir sind eine kleine Kommune und ich habe 2 Kassenmitarbeiter und eine Mitarbeiterin in der Geschäftsbuchhaltung. Ich vertrete die Kämmerin und erstelle mit ihr zusammen die JA für 7 Gemeinden. Von daher bin ich der Meinung dass es eventuell sinnvoll wäre die Stelle neu bewerten zu lassen.
Von der Dienststelle kann ich nicht viel erwarten, was Auskunft betrifft. Hier heißt es nur lapidar, dass hier eh keiner von der EGO betroffen ist.
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#4

BAT Vb Fg 1c sind Angestellte deren Tätigkeit gründliche und vielseitige Fachkenntnisse und selbstständige Leistungen erfordert.
Diese Merkmale findest du aber in der neuen EGO beim Abschnitt Kassen und Rechnungswesen nicht mehr.
M. E. hast du drei Möglichkeiten:
1. Einen Antrag auf Stellenbewertung stellen da du der Meinung bist, dass du nicht richtig eingruppiert bist.
Hier könnte im schlimmsten Fall aber auch weniger rauskommen.

2. Die Dienststelle anschreiben, dass sie dir mitteilen auf welcher Grundlage nach den BAT-Richtlinien deine Eingruppierung erfolgt ist. Wenn sie schreiben dass dies aufgrund deiner Vorgängerin aus BAT Vb FG 1c erfolgt ist, kannst ja mal einen Antrag auf Höhergruppierung aufgrund der neuen EGO stellen. Das Tätigkeitsmerkmal im Büro- und sonstiger Innendienst der neuen EGO für 9a ist nämlich gründliche und vielseitige Fachkenntnis sowie selbstständige Leistungen.

3. Auf blöd stellen und einen Antrag auf Höhergruppierung aufgrund der neuen Entgeltordnung stellen.

Mein Favorit wäre Nr. 1 weil jede Stelle vernünftig bewertet sein sollte.
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#5

Wenn ich nun einen Antrag auf Höhergruppierung stellen würde und ich dann höher gruppiert werde, dann falle ich doch von Stufe 3 auf Stufe 2 zurück, oder ?
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#6

Ja von EG 8 Stufe 3 geht's in EG 9a Stufe 2. Mit Garantiebetrag von 92,- Euro.
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#7

Ich habe mir mal von der Personalabteilung die Stellenbewertung meiner Vorgängerin aushändigen lassen.
Schlau werde ich daraus nicht.
Es steht dort, "dass sämtliche Arbeitsvorgänge ein Tätigkeitsmerkmal der Fallgruppe 1 des Tarifvertrags vom 24.06.1975 erfüllen."
Auch steht dort, "dass für Mitarbeiter im kaufm. Rechnungswesen einschl. Anlagenbuchhaltung die Tätigkeitsmerkmale für Angestellte im Kassen- und Rechnungswesen nicht zugrunde gelegt werden können."
Desweiteren schreiben die, "dass die übertragenen Aufgaben ein Wissen und Können verlangen, was durch eine entsprechende Hochschulausbildung zum Betriebswirt vermittelt wird".

Hinweise zur Überleitung:
"Bis zur Einführung einer neuen Entgeltordnung erfolgt die Eingruppierung jedoch weiterhin nach den Bestimmungen des BAT-O unter Beachtung der Überleitungsvorschriften des TVÜ-VKA."

Was bedeutet das konkret für mich? EG8 aber notwendiges Wissen einer Hochschulausbildung?
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#8

Das bedeutet, dass deine übertragenen Aufgaben ein Wissen und Können verlangen, das du durch deinen Betriebswirt besitzt, mehr nicht.
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#9

Ich habe keinen Betriebswirt. Ich bin kommunaler Finanzbuchhalter. Auch meine Vorgängerin, von der die Stellenbewertung ist, hatte keinen Betriebswirt.
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#10

Im alten BAT gab es doch die Möglichkeit, dass man sich von Vc nach Vb bewährt (Bewährungsaufstieg). Dann wurde man auch nach Vb bezahlt, auch wenn die Stelle nach Vc bewertet war. Diese wurde dann glaube ich zum 01.01.2005 in den TVöD übergeleitet nach EG 9. Die alten Eingruppierungen hatten einen Besitzschutz.

Ich mutmaße mal, dass es daran liegt, dass deine Kollegin die EG 9 hatte und du nicht.
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#11

Ja das könnte eine Erklärung sein.

Aber irgendwie erscheint mir die Stellenbewertung komisch.
Weil dort steht "dass die übertragenen Aufgaben ein Wissen und Können verlangen, was durch eine entsprechende Hochschulausbildung zum Betriebswirt vermittelt wird". Aber ich bekomme doch nur die EG 8, dann müsste doch die Stelle eine EG 9 sein.

Und was bedeutet:
Hinweise zur Überleitung:
"Bis zur Einführung einer neuen Entgeltordnung erfolgt die Eingruppierung jedoch weiterhin nach den Bestimmungen des BAT-O unter Beachtung der Überleitungsvorschriften des TVÜ-VKA."

Heißt das für mich, dass meine Stelle nun neu eingruppiert werden muss? Unsere Personalabteilung sagt: Nein, weil ich alter Bestand bin und nicht neu eingestellt wurde zum 01.01.2017.
Aber die Stellenbewertung ist ja nicht für meine Person erstellt worden.

Ich weiß nämlich nicht, wie ich mich nun richtig verhalte.
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