Von E8 auf E9 wegen selbstständigem Arbeiten
#1

Guten Tag,

ich bin Mess - und Regeltechniker im öffentlichen Dienst. Eingestellt bin ich nach TV-L E8.
Nun ist es so, dass an anderen Institutionen Mess- und Regeltechniker E9 erhalten.
In meiner Arbeitsplatzbeschreibung steht: teilweise selbständiges Arbeiten.
Nun steht in meinem Zwischenzeugnis: Seine Aufgaben erledigt er vollkommen selbstständig (was auch zutrifft).
Kann man sich darauf berufen, da Mitarbeiter, die hier vollkommen selbstständig arbeiten, bei E9 eingruppiert sind?
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#2

Nein
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