Bekommen Beamte eine Vollzugszulage in der Verwendung ?
Ein Beamter wird nur verwendet, wegen Personalmangel. Z.B. ein Polizist muss in der Vollzugsanstalt aushelfen. Bekommt dieser dann eine Vollzugszulage ? Oder in der Verwendung nicht, nur bei Abordnung oder Versetzung ?
Das hängt ganz entscheidend von den einschlägigen besoldungsrechtlichen Regelungen ab!
Was mein Vorredner wahrscheinlich meint: Welches Bundesland oder Bund?
Das Recht unterscheidet sich.