26.08.2012, 15:31
Hallo,
ich bin Verwaltungsfachangestellte und im Vollstreckungsinnendienst tätig.
Vor meiner Elternzeit wurde ich in EG 5 (damals BAT 7) eingruppiert. Nun, da sich meine Tätigkeit total verändert hat, möchte ich eine Arbeitsplatzbeschreibung abgeben.
Meine Arbeit hat nichts mit dem "normalen" Kassendienst zu tun. Pfändungen u.ä. bestimmen meinem Alltag.
Nun meine Frage: Im Kommentar des BATs gab es §§ die die Eingruppierung der Kassenbediensteten begründeten. Gibt es auch §§ für den Vollstreckungsinnendienst?
Gruß Michi
ich bin Verwaltungsfachangestellte und im Vollstreckungsinnendienst tätig.
Vor meiner Elternzeit wurde ich in EG 5 (damals BAT 7) eingruppiert. Nun, da sich meine Tätigkeit total verändert hat, möchte ich eine Arbeitsplatzbeschreibung abgeben.
Meine Arbeit hat nichts mit dem "normalen" Kassendienst zu tun. Pfändungen u.ä. bestimmen meinem Alltag.
Nun meine Frage: Im Kommentar des BATs gab es §§ die die Eingruppierung der Kassenbediensteten begründeten. Gibt es auch §§ für den Vollstreckungsinnendienst?
Gruß Michi