Vollstreckungsdienst Eingruppierung
#1

Hallo,
ich bin Verwaltungsfachangestellte und im Vollstreckungsinnendienst tätig.
Vor meiner Elternzeit wurde ich in EG 5 (damals BAT 7) eingruppiert. Nun, da sich meine Tätigkeit total verändert hat, möchte ich eine Arbeitsplatzbeschreibung abgeben.
Meine Arbeit hat nichts mit dem "normalen" Kassendienst zu tun. Pfändungen u.ä. bestimmen meinem Alltag.
Nun meine Frage: Im Kommentar des BATs gab es §§ die die Eingruppierung der Kassenbediensteten begründeten. Gibt es auch §§ für den Vollstreckungsinnendienst?

Gruß Michi

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#2

Moin,

eigene Tätigkeitsmerkmale für den Vollstreckungsdienst gibt es keine (mit Ausnahme der Leitungsebene, wenn diese mit der Kassenleitung verbunden ist). Damit sind die Allgemeinen Tätigkeitsmerkmale maßgeblich. Du benötigst für eine höhere Eingruppierung mindestens 20 % selbstständige Leistungen im Sinne von Ermessensentscheidungen/auszufüllende Gestaltungsspielräume bei der Entscheidungsfindung. Für eine EG 8 sind das mindestens 33 %. Wert solltest Du dabei auf den Innendienst legen. Der Außendienst ist bereits häufig insbesondere vom LAG Hamm gewürdigt worden und nie sind selbstständige Leistungen anerkannt worden. Für den Innendienst gibt es ein Urteil des LAG Niedersachsen (01.12.1999 - 9 Sa 2900/98 E), dass sich positiv für selbstständige Leistungen in einem Teil des Tätigkeitsfeldes äußert (wenn Du es im Internet nicht findest: Haufe TVöD Office kann man eine halbe Stunde gratis testen...).

Grüße
1887
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#3

Vielen Dank für Deine Antwort 1887!! Gruß michi88
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