Volle EU Rentenbescheid, schwerbehindert, AG kündigt. Was ist mit Integrationsamt und Schutzrecht 178 SGB IX?
Kündigt der Arbeitgeber oder teilt er den Eintritt der auflösenden Bedingungen nach § 33 (2) TVöD mit? Eine Einbindung des Integrationsamtes nach § 178 SGB IX ist für eine Beendigung des Arbeitsverhältnis nach § 33 (2) TVöD nicht erforderlich (BAG, Urteil vom 14.01.2015 - 7 AZR 880/13). Analog würde ich es auch für die Schwerbehindertenvertretung sehen.