Vier-Augen-Gespräch
#1

Hallo,

ist irgendwo geregelt, dass ein AN Anspruch auf eine Info bzgl. des Gesprächinhaltes eines Vier-Augen-Gespräches hat?
Darf grundsätzlich der Personalrat den AN begleiten?

Wo könnte dies geregelt sein?

Danke!
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#2

Du möchtest sehen was bei einem Mitarbeitergespräch der Vorgesetzte darüber aufgeschrieben hat?
Dann brauchst du nur sagen, dass du Einblick in die Personalakte haben willst. Wenn dort nichts hinterlegt ist dann wird es schwierig.
Ob ein Personalrat bei einem Mitarbeitergespräch dabei sein darf, richtet sich nach dem jeweiligen Personalvertretungsgesetz.
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#3

Du wurdest zu einem Gespräch eingeladen ohne dass der Inhalt vorher genannt wurde?

Letztlich kann man es nicht erzwingen. Aber man muss ggf. ja nicht wirklich etwas sagen, sondern kündigt an,  den Sachverhalt erst prüfen zu wollen.

"ist irgendwo geregelt, dass ein AN Anspruch auf eine Info bzgl. des Gesprächinhaltes eines Vier-Augen-Gespräches hat?"
Nein. Theoretisch denkbar sind Regelungen in Dienstvereinbarungen.

"Darf grundsätzlich der Personalrat den AN begleiten?"
Das hängt vom anzuwendenden Personalvertretungsgesetz und ggf. vom Thema ab.
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#4

Es ist unfair, wenn das Thema vorher nicht mitgeteilt wird. Aber immerhin ist es ein 4-Augen-Gespräch, so dass Du keine Sorgen haben musst, dass dir etwas in den Mund geschoben wird.

Wenn mehr als 2 Personen teilnehmen nehme ich IMMER ein Mitglied des Personalrats als Zeugen hinzu und mache mir selbst ein Protokoll. Bei besonders kritischen Gesprächen lasse ich das Protokoll von meinem Zeugen auch abzeichnen, für meine Unterlagen.

Wie schon gesagt wurde, reden ist Silber, schweigen ist Gold. Notiere Dir kritische Themen und sage z.B., dass Du dich zunächst mit dem Personalrat beraten willst, bevor du dich äußerst.
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#5

(01.03.2021, 17:27)Roland schrieb:  Du möchtest sehen was bei einem Mitarbeitergespräch der Vorgesetzte darüber aufgeschrieben hat?
Dann brauchst du nur sagen, dass du Einblick in die Personalakte haben willst. Wenn dort nichts hinterlegt ist dann wird es schwierig.
Ob ein Personalrat bei einem Mitarbeitergespräch dabei sein darf, richtet sich nach dem jeweiligen Personalvertretungsgesetz.

Nein, ich möchte vorab wissen, um was es sich handelt.

Bei uns greift das LPVG NRW. Sofern der Grund nicht angegeben wird, ists ja auch schwierig zu beurteilen, ob ein PR-Mitglied anwesend sein darf.
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#6

Du kündigst an, dass du dich von einen PR-Mitglied begleiten lassen möchtest. Wenn der Gesprächspartner dies akzeptiert gut. Wenn er es ablehnt (und es Themen sind wo ein Recht dazu besteht) wird es halt ein sehr kurzes Gespräch.
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