Vertretungszulage TV-V
#1

Ein Mitarbeiter ist in der EGR 7 TV-V eingruppiert und hat seinen Vorgesetzten (EGR 9) für die Zeit von 6 Wochen (Urlaub und Krankheit) vertreten. Obliegt die Höhe der Vertretungszulage dem individuellen Ermessen der Geschäftsleitung oder muss die Vertretungszulage in Höhe der Differenz zur nächsten Entgeltgruppe (in diesem Fall EGR 8) betragen?
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#2

"Ein Mitarbeiter ist in der EGR 7 TV-V eingruppiert und hat seinen Vorgesetzten (EGR 9) für die Zeit von 6 Wochen (Urlaub und Krankheit) vertreten. "

Vertretung ist nicht Teil seiner übertragenen Aufgaben sondern wurde spezifisch für diesen Zeitraum vom Arbeitgeber übertragen. Die vorübergehend übertragenen Aufgaben sind mindestens der EGR 8 zuzuordnen? Dann wäre die Zulage die Differenz zur EGR 8.
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