24.04.2024, 09:32
Guten Tag,
nach mündlicher Absprache wurde ich als Vertreter für den SGL bei Abwesenheit festgelegt.
Ist für diese Festlegung die Schriftform notwendig? In der Stellenbeschreibung ist sie nicht verankert.
Steht mir eine Zulage zu? EG 9a zu EG 10, auch wenn die Übertragung der höherwertigen Tätigkeit keinen Monat beträgt?
nach mündlicher Absprache wurde ich als Vertreter für den SGL bei Abwesenheit festgelegt.
Ist für diese Festlegung die Schriftform notwendig? In der Stellenbeschreibung ist sie nicht verankert.
Steht mir eine Zulage zu? EG 9a zu EG 10, auch wenn die Übertragung der höherwertigen Tätigkeit keinen Monat beträgt?