Vertragsunterzeichnung und Widerspruch
#1

Guten Morgen,

wir werden in den TVöD überführt. Wenn man seinen Änderungsvertrag erhält kann man diesen unterschreiben und läuft dann über Tarif oder man unterschreibt nicht und behält seinen Individualvertrag. Falls man nicht mit seiner Eingruppierung einverstanden ist, wurde uns im Personalbüro gesagt, soll man unterschreiben und dann einen Widerspruch machen. Ist das richtig, oder kann man den Widerspruch auch machen ohne zu unterschreiben (dann würde man ja theoretisch die Bedingungen akzeptieren) ?

Euch einen schönen Tag.

Stephanie
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#2

Hier kommt es auf den genauen Inhalt des Vertrags an. In Standardverträge nach TVöD ist die Angabe der Entgeltgruppe im Vertrag nicht bindend. Es kommt auf die tatsächliche Entgeltgruppe die sich aus den übertragenen Tätigkeiten (und eventuellen Voraussetzungen an die Person) ergibt. Dann kann man den Vertrag unterschreiben und dann schriftlich die Bezahlung nach der korrekten Entgeltgruppe (angeben) geltend machen.

Bei der Stufenzuordnung muss man aufpassen, da sich hier eine Bindungswirkung ergeben kann.
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