Vertragsstrafe oder Schadenersatz
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Hallo,
ich werde zum 01.02.2027 in Rente gehen. Nun korreliert aber mein Renteneintritt mit dem "normalen" Kündigungsdatum. Ich habe deshalb bereits im Sommer bei unserer Personalabteilung nachgefragt, ob ein Aufhebungsvertrag zum 31.01.2027 möglich ist, da ich nicht vorhabe, auch nur 1 Tag länger zu arbeiten (ich habe ja dann meine Rente). Dies wurde mir per email auch zugesagt.
Daraufhin habe ich im Oktober (gleich nach Erhalt meiner Rentenbestätigung) beim Arbeitgeber einen Antrag auf vorzeitige Aufösung gestellt. Nun wurde mir mitgeteilt, daß meinem Aufhebungsvertrag nicht zugestimmt wird und ich ordentlich kündigen muß.
Das bedeutet, daß ich nun spätestens am 31.12.2026 erst zum 30.06.2027 kündigen kann. Leider habe ich eine Kündigungsfrist von 6 Monaten zum Quartalsende. Das heißt, ich muß noch 5 Monate!! über meine Rente hinaus arbeiten. Ich erhalte dann zwar Rente und Gehalt zusammen, aber das löst nicht mein Problem. Ich brauche das Geld auch gar nicht.
Ich habe mich auf die schriftliche email-Zusage verlassen, daß ein Aufhebungsvertrag jederzeit gemacht werden kann. Deshalb habe ich auch nicht am 30.09.2026 zum 31.03.2027 ordnungsgemäß gekündigt. Das wäre vom Zeitraum her noch o. k. gewesen.
Nun habe ich vor, daß ich einfach mit Rentenbeginn am 01.02.2027 nicht mehr zum Dienst erscheine, in der Hoffnung, daß ich dann irgendwann eine Abmahnung bekomme und mir fristlos gekündigt wird. Ich möchte mich auch nicht krankschreiben lassen, dann bin ich immer noch die Geisel meines Arbeitgebers. Deshalb möchte ich einen klaren Schlußstrich ziehen.
Nun meine Frage:
Habt ihr darüber Erfahrungen, ob in einem solchen Fall eine Vertragsstrafe fällig wird oder ein Schadenersatz gefordert wird? Wo finde ich das im TVÖD ? Soweit ich informiert bin, sieht der TVÖD keine Vertragsstrafe vor aber wie ist es mit Schadenersatzforderungen ?
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