Vertrag nach § 14 Abs. 2
#1

Hallo,

ich habe eine Frage. Mein Vertrag wurde nicht entfristet bzw. verlängert für mich aus "unfairen" Gründen. Gerade ist Personalrat und andere Instanzen bei der Bearbeitung meiner Beschwerde dabei. Die Sachgebietsleitung wird auch versetzt und dafür gibt es viele Gründe. Die Stellen sind neu ausgeschrieben. Die Frage, so lange meine Beschwerde läuft, kann ich bei dem Vertrag, welcher durch den $ 14 ABS. 2 befristet war, wieder auf die gleiche Stelle in der Behörde bewerben? Zur Zeit sind wieder Stellen ausgeschrieben und wieder befristet. So viel ich weiß kann ich ein Jahr mindestens ja noch arbeiten, jedoch gilt es für den gleichen Arbeitgeber? Natürlich läuft meine Beschwerde und vielleicht wird ja die Entscheidung zurück gezogen werden und ich erhalte unbefristet oder mindestens Verlängerung. Die Frage bleibt trotzdem gleich, ob es gesetzlich zulässig sei sich in der gleichen Behörde auf die Stellen intern zu bewerben.

Danke für die Hilfe
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#2

Es kommt auf die Ausschreibung an. Soweit die ausgeschriebene Stelle nach § 14 (2) TzBfG befristet werden soll (und soweit in der Ausschreibung steht, dass sich Bewerber die bereits in einem Arbeitsverhältnis zum Arbeitgeber stehen oder Standen ausgeschlossen sind) wäre deine Bewerbung zurückzuweisen.

Soweit die 2 Jahre noch nicht ausgeschöpft sind und das neue Arbeitsverhältnis direkt im Anschluss am bisherigen (zu unveränderten Bedingungen) ist, wäre eine weitere Befristung nach § 14 (2) TzBfG möglich. Dies kann man nur vor Ort klären wie man jetzt verfährt.
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