Vertrag entfristet - niedrigere Eingruppierung
#1

Guten Tag zusammen!
Ich hoffe auf Hilfe bei meinem Problem:
Seit Januar 2016 arbeite ich als Krankheitsvertretung im Bürgermeistersekretariat. Nun wird die erkrankte Kollegin nicht mehr die Stelle annehmen und mein bis zum 31.3.17 befristeter Vertrag soll entfristet werden. Heute kam der Vertrag. Ich wurde in EG 4 eingruppiert, da ein neuer Arbeitsvertrag ab 01.04.17 erstellt wurde und daher die neue TVöD eintritt. Ich bin gelernte Bürokauffrau und bin bis jetzt in EG 5 eingruppiert. EG 5 könnte für den neuen Vertrag nicht mehr genommen werden, da ich keine anerkannte Ausbildung habe (?) und nicht die entsprechende Tätigkeit ausübe.
1. Bürokauffrau ist ein BBiG anerkannter Beruf, jetzt Kauffrau für Büromanagement, mit 3 Jahren Ausbildung. Somit habe ich die Anforderung erfüllt und im Bürgermeisterbüro kann ich meinen Beruf voll ausleben und entspreche Tätigkeiten ausführen. Was müsste ich denn für Tätigkeiten erfüllen?
2. Mein Vertrag sollte ja eigentlich entfristet werden (der Personalrat hat einer Entfristung zugestimmt und nicht einem Neuvertrag). Ist es nicht ausreichend eine Entfristung zu schreiben oder muss bei einer Entfristung ein neuer Vertrag erstellt werden (inkl erneuter Arztuntersuchung & Führungszeugnis)?
Ich hoffe mir kann jemand helfen, bin grad etwas ratlos...
Vielen lieben Dank im Voraus!
Nicole
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#2

Der Personalrat könnte helfen.
Es ist tatsächlich ein Unterschied, ob ein Vertrag entfristet wird oder einem neuen Vertrag mit anderer Vergütung zugestimmt wird.
Auch die EG4 für Sekretariatsarbeiten erscheint mir zu niedrig, bei uns haben die Stellen auch 5 oder sogar 6...

Beatrix
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