Versteuerung Urlaubsabgeltung
#1

Hallo liebe Forenmitglieder!
Ich wurde mit Ablauf des 30.04.2022 wegen Dienstunfähigkeit in den vorzeitigen Ruhestand versetzt.
Jetzt habe ich den Bescheid zur Abgeltung des Urlaubsanspruches erhalten und bin entsetzt wegen der Abzüge.
Versteuert wurde mit Steuerklasse 6. Ist das der Regelfall? Habe ich die Möglichkeit über den Lohnsteuerjahresausgleich etwas zurück zu bekommen? 
Über Erfahrungen und Tips würde ich mich sehr freuen.
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#2

Natürlich kann man schauen, ob man im Lohnsteuerjahresausgleich was zurück bekommt. Da man in dem Monat ja sowohl Pension als auch die Abgeltung bekommen hat, wird dies aber ggf. nicht viel sein. Wie hoch waren denn die Abzüge und wie ist der Grenzsteuersatz der Pension?
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#3

Die Abzüge waren knapp 43%…. Schon krass. Den Steuersatz der Pension kenne ich nicht. Wo bekomme ich den her ?
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#4

Der Grenzsteuersatz hängt vom Jahreseinkommen ab. Entsprechende Tabellen finden sich im Internet.

Welcher Betrag war es denn für den Urlaub und welche Abzüge sind auf der Abrechnung ausgewiesen? 43% erscheint mir für die Steuer nicht ganz plausibel. Wird Kirchensteuer gezahlt?
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#5

Ich habe die Abrechnung dazu noch nicht, denke die kommt nächste Woche. Habe nur telefoniert. Denke die ev Kirchensteuer ist mit abgegangen. 
Habe auch nochmal gerade nachgerechnet. Weiß ja vom Bescheid den Bruttobetrag und was rauskommen soll vom Telefonat. Sind „nur“ 38%
Ich google mal nach dem Steuersatz. Lt letztem Einkommensteuerbescheid hab ich 18% (mit Schwerbehinderung und Pflegefreibetrag). Das mache immer erst Ende des Jahres geltend.

Brauche jetzt nur die Bezüge 1-4/22 + Pension 5-22/22 + der Urlaubszahlung nehmen zum Brutto und komme so auf den Steuersatz? Oder ziehe ich dann von dem Brutto die beiden Freibeträge ab?
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#6


Also wenn ich die Freibeträge abziehe vom Brutto wäre ich in dem Grenzsteuersatz 18.000-31.000 bei dem 32,5% steht. 
Ziehe ich die Freibeträge nicht ab wäre ich in der nächsten Stufe 31.000-60.000  da steht dann 42%.

Die Prozentzahlen denke ich aber passen nicht da vom Brutto ja auch die private KK (Grundtarif) abgezogen wird. Wie bereits geschrieben und war ich Lt letztem Bescheid bei 17,32%
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#7

17,32% wird der durchschnittliche Steuersatz sein und nicht der Grenzsteuersatz.
Wenn man zusätzliches Einkommen hat (hier Abgeltung Urlaub) ist der Grenzsteuersatz relevant. Der wird zumindest bei gut 30% liegen. Wenn es nun mit 38% versteuert wurde bekommt man etwas zurück. Aber die Abzüge auf die Abgeltung werden in einer Größenordnung von über 30% bleiben.
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