Verspätungen gelten nicht als Arbeitszeit
#1

Warum sind Verspätungen unter 11 Minuten keine Arbeitszeit bzw werden nicht bezahlt?
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#2

(01.04.2024, 16:27)Gast schrieb:  Warum sind Verspätungen unter 11 Minuten keine Arbeitszeit, bzw werden nicht bezahlt?

Etwas mehr Kontext zur Frage wäre sinnvoll.
Welcher Tarifvertrag? Um was für Verspätungen geht es? Was für eine Tätigkeit, wie ist man von der Verspätung betroffen?
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#3

Eine solche Frage ist wohl dem heutigen Datum geschuldet
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#4

Ich vermute, dass es um die Arbeitszeit eines Busfahrers geht. Offenbar gelten bei diesem kurzfristige Verspätungen unter 11 Minuten nicht als Arbeitszeit.

Im § 9 der Anlage zum TV-NW habe ich Ähnliches gefunden (da sind es sogar 15 Minuten, die nicht vergütet werden):

"Für Überstunden infolge von Fahrzeugverspätungen bis zu 15 Minuten wird keine Vergütung gezahlt. Bei Fahrzeugverspätungen von mehr als 15 Minuten bis zu einer halben Stunde und für jede weitere angefangene halbe Stunde wird je eine halbe Stunde vergütet."

Kann ich nachvollziehen, dass diese Regelung auf wenig Begeisterung stößt.
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