21.02.2019, 09:04
Hallo,
in unserem Betrieb wird immer werden immer wieder Beteiligungen zur Anordnung von Überstunden nach erfolgter Ableistung der angeordneten Überstunden eingereicht.
Es handelt sich dabei auch nicht um kurzfristig anfallende Überstunden sondern um notwendige Überstunden welche schon lange vorher absehbar waren.
Bisher sind alle Gespräche mit dem Dienststellenleiter mehr oder weniger erfolglos geblieben.
Eigentlich lehne ich meine Zustimmung zu solchen Beteiligungen ab, da ich ja meine Aufgabe als Personalratsmitglied im Nachhinein nicht ordentlich ausüben kann. Wenn wir als PR aber die Überstunden ablehnen würde der entspr. Kollege aber u.U. kein Geld für die geleistete Arbeit erhalten und wäre m.E. auch nicht unfallversichert während dieser Überstunden.
Ist es rechtlich korrekt im Nachhinein zuzustimmen oder begebe ich dabei auf sehr dünnes Eis?
Wie sollten wir als PR (ohne Klage-im Sinne vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Dienststelle) uns in diesem Fall verhalten?
MfG Heiko
in unserem Betrieb wird immer werden immer wieder Beteiligungen zur Anordnung von Überstunden nach erfolgter Ableistung der angeordneten Überstunden eingereicht.
Es handelt sich dabei auch nicht um kurzfristig anfallende Überstunden sondern um notwendige Überstunden welche schon lange vorher absehbar waren.
Bisher sind alle Gespräche mit dem Dienststellenleiter mehr oder weniger erfolglos geblieben.
Eigentlich lehne ich meine Zustimmung zu solchen Beteiligungen ab, da ich ja meine Aufgabe als Personalratsmitglied im Nachhinein nicht ordentlich ausüben kann. Wenn wir als PR aber die Überstunden ablehnen würde der entspr. Kollege aber u.U. kein Geld für die geleistete Arbeit erhalten und wäre m.E. auch nicht unfallversichert während dieser Überstunden.
Ist es rechtlich korrekt im Nachhinein zuzustimmen oder begebe ich dabei auf sehr dünnes Eis?
Wie sollten wir als PR (ohne Klage-im Sinne vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Dienststelle) uns in diesem Fall verhalten?
MfG Heiko