Versetzung, zeitgleich Überprüfung Entgeltgruppe
#1

Guten Tag,

Ich soll nach Krankheit versetzt werden. Meine bisherige Stelle im Öffentlichen Dienst hatte ich 10 Jahre. Ich habe klar gesagt, dass ich nicht versetzt werden möchte. Auch aus dem Grund weil meine Fachbereichsleiterin neue Tätigkeiten für mich beantragt hatte, um so eine höhere Entgeltgruppe zu erlangen. Dies würde man mir nehmen, was ungerecht wäre und eine Gleichbehandlung sieht anders aus. Versetzung ablehnen wäre Arbeitsverweigerung. Ich weiß nicht wie ich vorgehen soll. Unsere Personalvertretung scheut irgendwie die Konfrontation. Was könntet Ihr mir raten?

Liebe Grüße

Tina
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#2

Was sagt die Fachbereichsleitung dazu?

Wird ein Grund für die Versetzung genannt?

Grundsätzlich kann der Arbeitgeber dies machen. Der Personalrat hat dort keine wirklichen Instrumente es zu verhindern.

Wenn man mit der Versetzung nicht einverstanden ist und man sich mit dem Arbeitgeber nicht einigt bleibt nur es zu akzeptieren oder sich einen anderen Arbeitgeber zu suchen. Eine weitere Option ist sich ggf. auf andere Stellen beim gleichen Arbeitgeber zu bewerben.
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#3

(04.10.2022, 15:25)Gast schrieb:  Was sagt die Fachbereichsleitung dazu?

Wird ein Grund für die Versetzung genannt?

Grundsätzlich kann der Arbeitgeber dies machen. Der Personalrat hat dort keine wirklichen Instrumente es zu verhindern.

Wenn man mit der Versetzung nicht einverstanden ist und man sich mit dem Arbeitgeber nicht einigt bleibt nur es zu akzeptieren oder sich einen anderen Arbeitgeber zu suchen. Eine weitere Option ist sich ggf. auf andere Stellen beim gleichen Arbeitgeber zu bewerben.
Vielen Dank für die Antwort. 

Die FB Leitung scheut die Konfrontation und denkt, dass evtl keine Versetzung stattfindet. Aber das wird sie, der PR hatte es mir gesagt.

Ich sagte unserer FB Leitung, er solle sich positionieren, dass ich in dem FB bleiben soll und er wg der Bewertung der Tätigkeiten nachhaken soll. Denn dann müsse man mich auf eine Stelle mit einer höheren Entgeltgruppe versetzen, was es so nicht gibt.

Der Mitarbeiter der auf meine Stelle hat GdB 30 und ist E6, meine Stelle nur E5. Also hat man gebastelt und ihm 30% seiner alten Tätigkeit gelassen, somit könnte er auf eine E5.
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#4

(04.10.2022, 15:57)Gast schrieb:  
(04.10.2022, 15:25)Gast schrieb:  Was sagt die Fachbereichsleitung dazu?

Wird ein Grund für die Versetzung genannt?

Grundsätzlich kann der Arbeitgeber dies machen. Der Personalrat hat dort keine wirklichen Instrumente es zu verhindern.

Wenn man mit der Versetzung nicht einverstanden ist und man sich mit dem Arbeitgeber nicht einigt bleibt nur es zu akzeptieren oder sich einen anderen Arbeitgeber zu suchen. Eine weitere Option ist sich ggf. auf andere Stellen beim gleichen Arbeitgeber zu bewerben.
Vielen Dank für die Antwort. 

Die FB Leitung scheut die Konfrontation und denkt, dass evtl keine Versetzung stattfindet. Aber das wird sie, der PR hatte es mir gesagt.

Ich sagte unserer FB Leitung, er solle sich positionieren, dass ich in dem FB bleiben soll und er wg der Bewertung der Tätigkeiten nachhaken soll. Denn dann müsse man mich auf eine Stelle mit einer höheren Entgeltgruppe versetzen, was es so nicht gibt.

Der Mitarbeiter der auf meine Stelle hat GdB 30 und ist E6, meine Stelle nur E5. Also hat man gebastelt und ihm 30% seiner alten Tätigkeit gelassen, somit könnte er auf eine E5.
Hallo,

Ich habe ebenfalls diese Konstellation, kannst Du mir sagen wie es bei Dir weiterging?
Lg Marlene
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