Versetzung im Öffentlichen Dienst
#1

Guten Tag,

in einer dem TVöD unterliegenden Dienststelle wird eine Abteilung aufgelöst. Eine leitende Angestellte dort hat Anspruch auf eine gleichwertige Stelle und wird von der Dienststelle daraufhin auf eine Leitungsstelle einer fachlich anderen Abteilung versetzt, obwohl die Angestellt vom dortigen Aufgabenbereich (geschützte Psychiatrie) fachlich keine Ahnung hat. Die bisherige kommissarische und fachlich kompetente Leitung wird im Verfahren schlicht übergangen und fühlt sich brüskiert. Das Vertrauen im Team der Zielabteilung wird beschädigt. Mitarbeitende wollen kündigen. Es droht außerdem die fachliche Überforderung der zu versetzenden leitenden Angestellten.

Darf der örtliche Personalrat eine solche Versetzung ablehnen und wie sollte er das begründen?
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#2

Hängt erstmal davon ab, was das anzuwendende Personalvertretungsgesetz regelt.

Daneben ggf. ob es Versetzung oder Umsetzung ist.

"wird im Verfahren schlicht übergangen"
Das Verfahren ist eine reine Umsetzung/Versetzung? Oder gab es ein Ausschreibungsverfahren oder ähnliches?

Daneben ob es sich ggf. um eine leitende Beschäftigte im Sinne des Personalvertretungsgesetz handelt oder nur um eine normale Führungskraft.

Gibt es für die Stelle zwingende Qualifikationsanforderungen? ( So in der Art Chefarzt kann nur ein Arzt werden etc.)
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