Verschiedene Behandlung von Mitarbeitern
#1

Guten Morgen!

Seit 7 Jahren arbeite ich als Sachbearbeiterin in einer Behörde in Osnabrück. In den Jahren kamen technikbedingt viele Veränderungen in meinen Tätigkeiten hinzu. Der Dienstelle ist dies egal. Mehrmals probierte ich per Überprüfung an mein Recht zu kommen. 

Nun wird innerhalb des Hauses versetzt, auch mich wird es im März erwischen. Es wird ein neuer Fachbereichsleiter eingesetzt und dieser möchte im März für den dann zuständigen Kollegen alle Tätigkeiten, die nicht in der Tätigkeitsbeschreibung / Stellenbeschreibung stehen,  beantragen. 

Komischerweise hat die Dienststelle nun schon zugesagt. Bei meinem jetzigen Leiter hat man grundsätzlich nein gesagt. Ich finde es extrem ungerecht, Gleichbehandlung sieht anders aus. Ich frage mich, ob ich dagegen vorgehen könnte? Wahrscheinlich denkt Ihr, ich solle einfach akzeptieren, aber ich sehe hier Willkür und würde gern wissen ob es rechtlich eine Möglichkeit gibt? 

Gruß

Silke
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#2

Eine verzwickte Sache Silke.
Verstehe ich es so, dass Du mehrmals zusammen mit Deinem Chef probiert hast, die Tätigkeiten offiziell übertragen zu bekommen und der Arbeitgeber hat nicht zugesagt? Aber der in Zukunft versetzte Kollege wird sie offiziell übertragen bekommen? Was hat Dein Arbeitgeber dazu gesagt? Gründe? Wären diese Tätigkeiten relevant für eine höhere Entgeltstufe? Du hast nun das Gefühl, dass man Dir eine Chance auf Höhergruppierung nimmt?

Letztendlich wird gesagt werden, nicht übertragene Tätigkeiten führen nicht zu einer Höhergruppierung. Man wird sagen, dass Du diese Tätigkeiten eigtl nicht ausführen darfst. 

Was könnte man tun, wenn der versetzte Mitarbeiter plötzlich wirklich Deine Tätigkeiten offiziell übertragen bekommt? Ungleichbehandelt wurde dann, zumindest hätte der Arbeitgeber etwas sagen können.
Hatte Dein Chef offiziell Antrag bezüglich der Tätigkeiten gestellt? Du könntest probieren die Eingruppierung einzufordern. Dir sollte aber bewusst sein, dass nur der Arbeitgeber offiziell Tätigkeiten übertragen darf.
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