21.11.2025, 19:57
Zu Wahlen werden in unserer Behörde gerne Kollegen zu Wahlhelfern verpflichtet. Nächstes Jahr stehen Kommunalwahlen auf dem Programm. Vermutlich wird das Auszählen bis weit nach Mitternacht dauern. Den betroffenen Kollegen wurde bei ähnlichen Wahlen angeboten, am kommenden Tag ihren Dienst erst später anzutreten, um ausschlafen zu können. Das kam natürlich nicht bei allen gut an, weil sie dadurch Stunden verloren haben. Eine Vergütung über die übliche Pauschale für Wahlhelfer gab es nicht, was ja auch irgendwie ungerecht den anderen Wahlhelfern gegenüber gewesen wäre.
Ich bin gespannt, wie Ihr in Euren Behörden damit umgeht. Gibt es für Personalräte Möglichkeiten der Einflußnahme? Hat nicht die Behörde, die zugleich Arbeitgeber ist und zur Wahl verpflichtet, eine Fürsorgepflicht (analog den Bestimmungen nach dem Arbeitszeitgesetz)?
Ich bin gespannt, wie Ihr in Euren Behörden damit umgeht. Gibt es für Personalräte Möglichkeiten der Einflußnahme? Hat nicht die Behörde, die zugleich Arbeitgeber ist und zur Wahl verpflichtet, eine Fürsorgepflicht (analog den Bestimmungen nach dem Arbeitszeitgesetz)?



