Verpflichtung von Kollegen zu Wahlhelfern
#1

Zu Wahlen werden in unserer Behörde gerne Kollegen zu Wahlhelfern verpflichtet. Nächstes Jahr stehen Kommunalwahlen auf dem Programm. Vermutlich wird das Auszählen bis weit nach Mitternacht dauern. Den betroffenen Kollegen wurde bei ähnlichen Wahlen angeboten, am kommenden Tag ihren Dienst erst später anzutreten, um ausschlafen zu können. Das kam natürlich nicht bei allen gut an, weil sie dadurch Stunden verloren haben. Eine Vergütung über die übliche Pauschale für Wahlhelfer gab es nicht, was ja auch irgendwie ungerecht den anderen Wahlhelfern gegenüber gewesen wäre.  

Ich bin gespannt, wie Ihr in Euren Behörden damit umgeht. Gibt es für Personalräte Möglichkeiten der Einflußnahme? Hat nicht die Behörde, die zugleich Arbeitgeber ist und zur Wahl verpflichtet, eine Fürsorgepflicht (analog den Bestimmungen nach dem Arbeitszeitgesetz)?
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#2

"Ich bin gespannt, wie Ihr in Euren Behörden damit umgeht. "
Es gibt öffentliche Arbeitgeber die für Beschäftigte, die als Wahlhelfer tätig sind, einen Tag Arbeitsbefreiung anbieten.

"Gibt es für Personalräte Möglichkeiten der Einflußnahme?"
Nur im Rahmen von Gesprächen mit der Dienststelle. Beteiligungsrechte sind nicht berührt.

"Hat nicht die Behörde, die zugleich Arbeitgeber ist und zur Wahl verpflichtet, eine Fürsorgepflicht (analog den Bestimmungen nach dem Arbeitszeitgesetz)?"
Nein. Die Tätigkeit als Wahlhelfer fällt nicht unter Arbeitszeitgesetz.
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#3

Ich finde es super, dass du das Thema Fürsorgepflicht in diesem Zusammenhang ansprichst und als Personalrat angehst. Nach meiner Erfahrung ist das Auszählen besonders in den Wahllokalen oftmals sehr anstrengend. Man kommt dann sonntags sehr spät erschöpft nach Hause und muss am nächsten Tag normal arbeiten, das ist schon grenzwertig, gerade für die Älteren.

Auch wenn das Ehrenamt als Wahlhelfer nicht unter das Arbeitszeitgesetz fällt sehe ich die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers / Dienstherren hier berührt. Man kann die Belastungen nicht einfach ignorieren. Schließlich werden die Wahlhelfer verpflichtet, gerade weil sie bei der Stadt beschäftigt sind.
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