Verpflichtung als Zeuge zu fungieren
#1
Question 

Hallo,
ich bin Angestellter bei der Stadt(Stadtbücherei).
Kann man als Angestellter der Stadt dazu gezwungen werden, bei einer Hausdurchsuchung als Zeuge zu fungieren, wenn man das nicht möchte ? Bei uns ist es wohl so, dass jeden Monat eine andere Abteilung dran ist, die Zeugen zu stellen. Die Abteilung an sich ist dazu verpflichtet, aber gilt das auch für mich ?
Ich habe per Google irgendwie nichts zu dem Thema gefunden
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#2

Hallo,
eine ähnliche Praxis gibt es auch bei uns: Vermutlich nach dem Zufallsprinzip werden Beamte und Angestellte ausgewählt, bei Hausdurchsuchungen o.ä. mitzuwirken. Ich selbst wurde zu einer Aktion des Staatsschutzes hinzugezogen, bei der bei einem Neonazi diverse technische Geräte (Funkanlage, Computer, ...) beschlagnahmt wurden. Da der Untersuchte weiterhin in unserer Kleinstadt wohnt, ist das natürlich nicht gerade angenehm.
Es würde mich daher auch sehr interessieren, ob es eine dienstliche oder eine sonstige Pflicht dazu gibt, oder ob ich dieses "Ehrenamt" ablehnen kann.
Grüße
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#3

Gibt es hier wirklichen keinen der Darauf eine Antwort weiß ????
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#4

Was steht denn in Eurer Stellenbeschreibung?

Bei uns steht als letzter Satz so vielsagend nichtssagendes wie Sonderaufgaben auf Weisung des Amtsleiters. Das kann ja alles sein, also auch sowas.
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#5

Ja das liebe Kleingedruckte . Das steht glaube ich in jedem AV @Katharina .
Vielleicht gibt es auch eine Dienstanweisung oder Dienstvereinbarung, von der du nichts weißt ?? Kann ja sein . Also ich habe neulich eine Dienstvereinbarung gefunden im schönen Intranet unserer Stadt, die den Umgang mit dem Internet regelt . Das ist toll denn, die ist von 2003 . Da hatte aber unser SG noch kein Internet, da altes Gebäude und dergleichen . Also so gehts auch, von einer Dienstvereinbarung nichts zu wissen weil es einfach damals nicht für uns zutraf .

Zum anderen wurden wir alle zum Verwaltungsvollzugsbeamten ernannt oder berufen ??? Keine Ahnung wie das heißt jedenfalls sind wir es .Icon_cheesygrin Das befugt mich solche Sachen zu machen wie du sie beschreibst auch wenn ich sie momentan nicht machen muss .
Ob du das allerdings als Zeuge brauchst , ich denke nicht . Aber es gibt doch auch ein Zeugenverweigerungsrecht . Das greift wohl hier nicht ??
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