Wie ist die Vergütung oder Zeitgutschrift bei Dienstreisen oder Geschäftsreisen geregelt?
Hängt vom anzuwendenden Tarifvertrag, bzw. Beamtenrecht und Dienstvereinbarungen ab.
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Okay, ich konkretisiere das mal: Landesbehörde in RLP, Beamte: § 10 ArbZVO. Die Frage ist, wie wird das in den einzelnen Dienststellen gehandhabt, wenn ihr nicht selbst fahrt. Nach § 10 gilt dann die Fahrtzeit nicht als Dienstzeit. Das wird in der Umsetzung bei den einzelnen Behörden unterschiedlich umgesetzt: Bei den einen bekommt auch der Nicht-Fahrer die Fahrtzeit gutgeschrieben, bei anderen Behörden nicht. Kann doch nicht sein...!?