Vergütung der Rufbereitschaft
#1

Hallo zusammen,
ich habe ein Frage zur Vergütung der Rufbereitschaft im öffentlichen Dienst.

Ich hatte in letzten Jahr vom 21.12.2019 bis 01.01.2020 durchgängig Rufbereitschaft. Da meine Dienststelle in dieser Zeit geschlossen hat (wir nehmen für die Überbrückungstage keinen Urlaub, sondern Arbeiten diese übers Jahr ein), habe ich 24 Stunden Rufbereitschaft im besagten Zeitraum.
Für mich war daher klar, dass ich für jeden Bereitschaftstag egal ob Feiertag oder normaler Werktag, 4 Stunden Bereitschaftsdienst eintrage.
Am heutige Tag habe ich meine Abrechnung vom Arbeitgeber bekommen und was soll ich sagen, an den normalen Werktagen zwischen Weihnachten und Neujahr wurde mir die Bereitschaftszeit von 4 Stunden auf 2 Stunden gekürzt, obwohl ich auch an diesem Tag 24 Stunden Bereitschaft geleistet habe.

Meine Frage ist das rechtens, bzw. habe ich einen Anspruch auf den vollen Stundensatz in diesem Zeitraum?

Ich hoffe Ihr versteht mein Anliegen und könnt mir meine Frage beantworten.

Vielen Dank schonmal im Voraus.

Gruß

Jens
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#2

Für Mo-Fr, die nicht Feiertag sind, besteht nur ein Anspruch auf Bezahlung von 2h pro Tag.
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