Vergütung Einsatzzeiten als versetzte Arbeitszeit
#1

Wie wird die tatsächliche Arbeitszeit im Falle eines Abrufes vergütet?
Tarifvertag: TVöD Kommune

Beispiel: 
Die Rufbereitschaft gilt von 02:00Uhr bis 12:00Uhr.
Es ist eine Rahmenarbeitszeit Mo-Fr von 06:00Uhr bis 18:00Uhr festgelegt.
Der AN wird in der Woche 02:00 Uhr zum Einsatz gerufen, Einsatzende ist inkl. Pausen 11:00Uhr.
Sind für den Bereich außerhalb der Rahmenarbeitszeit, also von 02:00Uhr bis 06:00Uhr, Überstundenzuschläge zu zahlen oder handelt es sich um einen verlagerten Dienst?
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#2

Ob Überstundrnzuschläge zu zahlen sind, hängt davon ab, ob die Stunden bis zum Ende der folgenden Kalenderwoche ausgeglichen sind.

TVöD:
(7) Überstunden sind die auf Anordnung des Arbeitgebers geleisteten Arbeitsstunden,
die über die im Rahmen der regelmäßigen Arbeitszeit von Vollbeschäftigten
(§ 6 Abs. 1 Satz 1) für die Woche dienstplanmäßig bzw. betriebsüblich festgesetzten Arbeitsstunden hinausgehen und nicht bis zum Ende der folgenden Kalenderwoche ausgeglichen werden.
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#3

Ich würde den Fall gern konkretisieren:

Angenommen es handelt sich lediglich um eine Verschiebung der Arbeitszeit, hervorgerufen durch eine Rufbereitschaft.
Der AN wird durch Anruf um 02:00 Uhr morgens aktiviert und soll 03:00 Uhr seine Arbeit aufnehmen. 
Dieser arbeitet dann bis die tägliche Arbeitszeit von rd. 8h erreicht ist. An Arbeitstagen entstehen folglich keine Überstunden.

Sind die für Stunden, die außerhalb der Regelarbeitszeit (03:00 Uhr - 06:00 Uhr) entstehen weitere Zuschläge, unabhängig von den Nachtzuschlägen sowie der Anfahrzeit, zu zahlen?
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