29.01.2026, 08:48
Wie wird die tatsächliche Arbeitszeit im Falle eines Abrufes vergütet?
Tarifvertag: TVöD Kommune
Beispiel:
Die Rufbereitschaft gilt von 02:00Uhr bis 12:00Uhr.
Es ist eine Rahmenarbeitszeit Mo-Fr von 06:00Uhr bis 18:00Uhr festgelegt.
Der AN wird in der Woche 02:00 Uhr zum Einsatz gerufen, Einsatzende ist inkl. Pausen 11:00Uhr.
Sind für den Bereich außerhalb der Rahmenarbeitszeit, also von 02:00Uhr bis 06:00Uhr, Überstundenzuschläge zu zahlen oder handelt es sich um einen verlagerten Dienst?
Tarifvertag: TVöD Kommune
Beispiel:
Die Rufbereitschaft gilt von 02:00Uhr bis 12:00Uhr.
Es ist eine Rahmenarbeitszeit Mo-Fr von 06:00Uhr bis 18:00Uhr festgelegt.
Der AN wird in der Woche 02:00 Uhr zum Einsatz gerufen, Einsatzende ist inkl. Pausen 11:00Uhr.
Sind für den Bereich außerhalb der Rahmenarbeitszeit, also von 02:00Uhr bis 06:00Uhr, Überstundenzuschläge zu zahlen oder handelt es sich um einen verlagerten Dienst?


