Verbindliche (!?) Zusage duales Studium Niedersachsen
#1

Hallo liebes Forum! Ich habe folgende Frage:

Ich habe mich zum 01.08.2022 bei mehreren niedersächsichen Verwaltungen (Städte & Landkreise) auf ein duales Studium als Inspektoranwärterin (Bachelorstudium) beworben.

Jetzt habe ich auch bereits eine schriftliche Einstellungszusage von einer Stadt ("Stadt A") erhalten. Diese möchte von mir nun eine "verbindliche Zusage" in schriftlicher Form haben.


Meine Frage: Wie verbindlich wäre diese "verbindliche Zusage" für mich überhaupt?

Bitte nicht falsch verstehen: Ich habe mich über diese Zusage sehr gefreut und möchte da auch grundsätzlich anfangen (auch wenn es fast 1 Std. einfache Fahrt für mich wären)!

Allerdings laufen die Bewerbungsverfahren bei mehreren (deutlich näheren) Städten (Stadt "B", "C" etc.) aktuell noch. Sollte ich also bei einer der für mich attraktiveren Städte ebenfalls eine Zusage bekommen würde ich gerne bei der Stadt "A" wieder absagen (natürlich möglichst früh um für einen Nachrücker Platz zu machen).


Das Studium wäre im Beamtenverhältnis auf Widerruf, also nicht im Angestelltenverhältnis - dementsprechend auch kein Vertrag den ich unterschreiben würde.

Sehe ich es richtig, dass die von mir verlangte "verbindliche Zusage" rechtlich gesehen gar nicht verbindlich ist und ich sogar bis zur Aushändigung der Ernennungsurkunde noch absagen könnte (so spät würde ich´s natürlich nicht machen Smile )?


Vielen Dank!
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#2

Ja, ich bewerte diese Zusage als rechtlich unverbindlich.

Ein Beamtenverhältnis ist noch nicht zustande gekommen. Und ein Arbeitsverhältnis natürlich auch nicht.

Es wäre schon kurios, wenn die Stadt A Schadensersatz von Dir verlangen würde. Das wird nicht geschehen.

Und dich verpflichten zu wollen, die Ernennungsurkunde bei der Stadt A anzunehmen, wäre geradezu hanebüchen.
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#3

Alles klar, das hört sich gut an!

Wie würde es aussehen, wenn mich Stadt A zeitnah zum Amtsarzt schickt (soll in ein paar Wochen sein)? Könnten die dafür Geld von mir verlangen?
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#4

(27.02.2022, 20:52)Gast schrieb:  Alles klar, das hört sich gut an!

Wie würde es aussehen, wenn mich Stadt A zeitnah zum Amtsarzt schickt (soll in ein paar Wochen sein)? Könnten die dafür Geld von mir verlangen?

Theoretisch wäre es vielleicht möglich. Ich würde eine solche Forderung aber nicht begleichen, sondern es auf einen Prozess ankommen lassen. In der Praxis ist mir keine Kommune bekannt, die sich diese Kosten von abgesprungenen Auszubildenden ersetzen lassen.
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