27.02.2022, 19:10
Hallo liebes Forum! Ich habe folgende Frage:
Ich habe mich zum 01.08.2022 bei mehreren niedersächsichen Verwaltungen (Städte & Landkreise) auf ein duales Studium als Inspektoranwärterin (Bachelorstudium) beworben.
Jetzt habe ich auch bereits eine schriftliche Einstellungszusage von einer Stadt ("Stadt A") erhalten. Diese möchte von mir nun eine "verbindliche Zusage" in schriftlicher Form haben.
Meine Frage: Wie verbindlich wäre diese "verbindliche Zusage" für mich überhaupt?
Bitte nicht falsch verstehen: Ich habe mich über diese Zusage sehr gefreut und möchte da auch grundsätzlich anfangen (auch wenn es fast 1 Std. einfache Fahrt für mich wären)!
Allerdings laufen die Bewerbungsverfahren bei mehreren (deutlich näheren) Städten (Stadt "B", "C" etc.) aktuell noch. Sollte ich also bei einer der für mich attraktiveren Städte ebenfalls eine Zusage bekommen würde ich gerne bei der Stadt "A" wieder absagen (natürlich möglichst früh um für einen Nachrücker Platz zu machen).
Das Studium wäre im Beamtenverhältnis auf Widerruf, also nicht im Angestelltenverhältnis - dementsprechend auch kein Vertrag den ich unterschreiben würde.
Sehe ich es richtig, dass die von mir verlangte "verbindliche Zusage" rechtlich gesehen gar nicht verbindlich ist und ich sogar bis zur Aushändigung der Ernennungsurkunde noch absagen könnte (so spät würde ich´s natürlich nicht machen
)?
Vielen Dank!
Ich habe mich zum 01.08.2022 bei mehreren niedersächsichen Verwaltungen (Städte & Landkreise) auf ein duales Studium als Inspektoranwärterin (Bachelorstudium) beworben.
Jetzt habe ich auch bereits eine schriftliche Einstellungszusage von einer Stadt ("Stadt A") erhalten. Diese möchte von mir nun eine "verbindliche Zusage" in schriftlicher Form haben.
Meine Frage: Wie verbindlich wäre diese "verbindliche Zusage" für mich überhaupt?
Bitte nicht falsch verstehen: Ich habe mich über diese Zusage sehr gefreut und möchte da auch grundsätzlich anfangen (auch wenn es fast 1 Std. einfache Fahrt für mich wären)!
Allerdings laufen die Bewerbungsverfahren bei mehreren (deutlich näheren) Städten (Stadt "B", "C" etc.) aktuell noch. Sollte ich also bei einer der für mich attraktiveren Städte ebenfalls eine Zusage bekommen würde ich gerne bei der Stadt "A" wieder absagen (natürlich möglichst früh um für einen Nachrücker Platz zu machen).
Das Studium wäre im Beamtenverhältnis auf Widerruf, also nicht im Angestelltenverhältnis - dementsprechend auch kein Vertrag den ich unterschreiben würde.
Sehe ich es richtig, dass die von mir verlangte "verbindliche Zusage" rechtlich gesehen gar nicht verbindlich ist und ich sogar bis zur Aushändigung der Ernennungsurkunde noch absagen könnte (so spät würde ich´s natürlich nicht machen

Vielen Dank!