Verbeamtung von Tarifbeschäftigten
#1

Liebe Forengemeinde,
ich (M31) habe einen Bachelor und gerade im Auswahlverfahren für eine Sachbearbeiterstelle (Bund EG11) "gewonnen". Die Stelle ist leider auf 2 Jahre grundlos befristet. Der Dienstherr strebt aber lt. Auschreibung eine Verbeamtung der Mitarbeiter an.

Daher meine Fragen zu meinem möglichen Werdegang:
- Wie wahrscheinlich ist es eigentlich, dass man bei entsprechender Leistung diese Verbeamtung durchgeführt wird?
- Ist mein möglicher recherchierter Weg richtig:  Start bei TVöD (Befristet) --> nach 2 Jahren Tätigkeit im ÖD Verbeamtung in A10 --> Nach 1 Jahr auf A10 Beförderung wg. Stellenbewertung auf A11?
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#2

Die Verbeamtung setzt eine Dauerstelle voraus.
Wenn man unbefristet eingestellt ist und die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen (Studium und bestimmte Zeit entsprechende Tätigkeiten) erfüllt, dürfte in den meisten Bundesbehörden die Verbeamtung kein größeres Problem darstellen. Im Zweifelsfall schaut man mal in den Stellenplan wie sich Stellen für Beamte zu Tarifbeschäfigten verteilen und wie die IST-Besetzung ist.

Ohne Kenntnis des Tätigkeitsbereichs ist unklar, ob Eingangsamt A9g oder A10 ist. Nach einem Jahr Beförderung von A10 bis A11 dürfte eher die Ausnahme sein. Da spielt die Ausgestaltung der Dienstposten, der Stellenkegel und die Beurteilung eine Rolle. Da die Beurteilungen / Beförderungen ggf. an Termine gebunden sind, spielt es auch eine Rolle, wie die eigenen Zeitabläufe dazu passen.
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#3

(01.07.2022, 12:17)Gast schrieb:  Die Verbeamtung setzt eine Dauerstelle voraus.
Kann ich die Stellenausschreibung, ohne die tatsächliche Bewertung zu kennen, als Anhaltspunkt für eine Dauerstelle nehmen, denn für wechselnde GDler ist ja eine A11 ausgeschrieben?

(01.07.2022, 12:17)Gast schrieb:  Wenn man unbefristet eingestellt ist und die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen (Studium und bestimmte Zeit entsprechende Tätigkeiten) erfüllt, dürfte in den meisten Bundesbehörden die Verbeamtung kein größeres Problem darstellen.
Also wird es wahrscheinlich so laufen, dass ich erst einmal befristet die Stelle besetze und wenn man nach 2 Jahren zufällig Geld im Haushalt finden sollte bekomme ich das Angebot zur Verbeamtung. Wenn kein Geld da ist, heißts entweder weiter TVöD (was nicht schlimm wäre) oder Adios Amigo.

(01.07.2022, 12:17)Gast schrieb:  Ohne Kenntnis des Tätigkeitsbereichs ist unklar ob Eingangsamt A9g oder A10 ist.
Die Tätigkeit wäre im Bereich Sicherheitstechnik (Leitwarte) analog zu einer Feuerwehrleitstelle (feuerwehrTECHNISCHER Dienst). Durch meinen ingennieurtechnischen/naturwissenschaftlichen Bachelor (kein BWL oder Management etc.)  daher würde ich die Stellen eher dem technischen Dienst zuordnen.

(01.07.2022, 12:17)Gast schrieb:  Nach einem Jahr Beförderung von A10 bis A11 dürfte eher die Ausnahme sein.
Gut, fürs Ruhegehalt ist es bei meiner Restdienstzeit eh nicht relevant ob ich nach 1 2 oder 5 Jahren noch mal befördert werde. Solange mir das Job Spass mach ist die Bezahlung eher sekundär.


Ich denke solange mir die Stelle zusagt und theoretisch die A11 hergibt könnte ich damit erstmal leben. Man kann ja immer noch das Sachgebiet wechseln. Knackpunkt wird wohl eher der Übergang von Tarifbeschäftigung nach Beamtentum sein.

Danke für die Rückmeldung.
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