Verbeamtung von Angestellten im Öffentlichen Dienst
#1

Hi,
eigentlich dachte ich heutzutage gibt es sowas nicht mehr. Jetzt habe ich jedoch wieder gehöhrt, dass eine Angestellte vom Landratsamt plötzlich zum Beamten werden soll, ohne zusätzlich die Beamtenlaufbahn, also Beamtentest, 3 jährige Ausbildung usw. durchlaufen zu haben.

Das Bundesland ist Bayern.


Ist diese Verbeamtung überhaupt möglich, wenn ja wie??

Danke
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#2

Angestellte gibt es schon lange nicht mehr, nur noch tariflich Beschäftigte. Ferner müsste die Sache etwas konkreter und differenzierter dargetan werden. Nicht immer, ist jemand in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis (eigentliches Beamtenverhältnis); es gibt auch Stellen die einfach nur eine Beamtenbezeichnung mitbringen. Ich weiß nicht mehr genau, meine mich aber erinnern zu können, dass da eine Unterscheidung "Beamter im statusrechtlichen Sinne" und "Beamter im funktionalen Sinne(oder so ähnlich)" gemacht wird. Z. B. kann "Standesbeamter" auch ein tariflich Beschäftigter sein, genauso wie ein "Kassenaufsichtsbeamter". Liefere bitte mal noch paar weitere Infos. Ich bin sicher, unsere Beamtenrechtsspezialisten hier wissen eine Antwort auf Deine Frage. MfG: Eddie
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#3

Hi,
danke soweit:

Es ist so: Wie ich gehört habe, sollen "ganz normale" Verwaltungsfachangestellte die ihre 3-jährige Ausbildung erfolgreich absolviert habe die Möglichkeit haben in ein Beamtenverhältnis "überzuwechseln" bzw. aufzusteigen.

Ich dachte allerdings, dass es dies in der heutigen Zeit nicht mehr gibt!??!
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#4

das kommt sehr selten vor. Bei uns kann man z.b. nach Ausbildung VFA teilweise noch mal die Beamtenlaufbahn mD machen, wobei ich sowas vollkommen sinnlos finde -- noch mal in 2 Jahren fast das gleiche lernen wie in der vorherigen Ausbildung? So einen Blödsinn findet man wohl nur im ÖD. Wenn dann macht man Laufbahn gD danach, aber doch nicht noch mal mD Laufbahn-Ausbildung
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#5

Vor ewig langen Monden gab es einmal so etwas; man nannte es, glaube ich "andere Bewerber". Mit anderen Worten, die Ernennungsurkunde wurde denen überreicht, ohne dass sie eine Laufbahnprüfung abgelegt hatten. Kann man heutzutage knicken. Was es noch gibt, sind sogenannte Aufsteiger. Beamte des mittleren Dienstes können so, ohne Fachabi oder Abi 3 Jahre zu einer FH geschickt werden, um dort (bei voll weiter laufender Kohle m.D.) die Laufbahnprüfung zum g.D. zu machen. Als Verwaltungsfachangestelle® kann man eine Karriere eigentlich vergessen. Es ist ein Beruf, bei dem man irre viel wissen und können muss, jedoch mit einem Almosen heimgeht. Haha, die Leidensfähigkeit wird logo vorausgesetzt. MfG: Eddie
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