Urlaubsvorplanung Landesbeamter Polizei
#1

Hallöchen,
bin neu hier im Forum und habe direkt eine Frage:
Ist es rechtskonform, dass ein Vorgesetzter anordnet, dass nur der aktuelle Jahresurlaub vorgeplant werden darf, wenn man z.B. durch Krankheit, den Urlaub im vorherigen Jahr nicht nehmen konnte?
Gruss Günter
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#2

nein
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#3

Soweit es um Urlaub aus 2023 geht steht ja erst mit Vorlage einer Dienstunfähigkeitsbescheinigung bis Jahresende fest, dass dieser nicht mehr in 2023 genommen werden kann.

Daneben kommt es auf die Regelungen zur Vorplanung an. Insbesondere was daraus folgt. Zumindest muss ermöglicht werden, dass der Urlaub genommen werden kann.

Im Regelfall wird der Vorgesetzte nicht verhindern können, dass man für die Vorplanung den gesamten Verfügbaren Urlaub einplant.
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#4

(24.11.2023, 14:42)Gast schrieb:  ..." Zumindest muss ermöglicht werden, dass der Urlaub genommen werden kann."...
Das wird wohl der Fall sein, allerdings müsste man dann ja eher kurzfristig den Urlaub nehmen. Den kann man dann in der Regel nur schlecht buchen.
Danke für eure Antworten!
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